Ziele und Umsetzungsvorschläge für die Konferenz
1. Handlungsfähigkeit und demokratische Legitimation sicherstellen
Unsere Ziele
- eine eindeutigere Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und der supranationalen Ebene. Um politische Verantwortung deutlicher offenzulegen, sollte die Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten deutlich reduziert werden.
- strukturelle Reformen, welche die Handlungsfähigkeit der EU stärken.
- eine höhere Rückbindung der europäischen Politik an den Wählerwillen (Responsivität).
- eine einfachere Veränderbarkeit des Unionsrechts.
- eine Europäische Exekutive, die von Koalitionsmehrheiten im Parlament getragen wird und dieser politisch verpflichtet ist.
- gleiche Rechte und Pflichten für Parlament und Rat sowie die Entscheidung darüber, welche Politikbereiche auf Ebene der Union bikameral zu regeln sind.
- eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Rolle des Europäischen Gerichtshofs. das Subsidiaritätsprinzip wahren und Subsidiarität einfordern.
Unser Plan
Wir fordern:
- den Europäischen Rat und den Rat der EU in einem neuen, legislativen Oberhaus unter Beibehaltung des Namens “Europäischer Rat” zu vereinigen. Damit erhöhen wir die Effizienz, öffentliche Sichtbarkeit und Rechenschaftspflicht des mitgliedsstaatlichen Elements der EU.
- ein vollständiges Initiativrecht in der Gesetzgebung für beide Kammern sowie das Haushaltsrecht für das Europäische Parlament. Dazu gehört die Kompetenz jeden Rechtsakt im Verfahren der ordentlichen Gesetzgebung zu initiieren, abzuändern oder aufzuheben.
- durch die Einführung eines konstruktiven Misstrauensvotums gegenüber der Europäischen Kommission das demokratische Kontrollrecht des Parlaments gegenüber der Exekutive zu stärken. Das Parlament bekommt darüber hinaus die Möglichkeit, Amtsenthebungsverfahren gegen einzelne Kommissare einzuleiten.
- eine Verankerung des Spitzenkandidatenprinzips zu bewirken
- das Berichterstatter-System des Parlamentes so zu reformieren, dass es die Koalitions- mehrheiten und damit den Wählerwillen in den politischen Prozessen abbildet.
- Europaabgeordnete durch ein unionsweit einheitliches Wahlsystem zu wählen, welches aus einem geographischen und einem proportionalen Teilelement besteht. Die Wahlkreisgröße im geographischen Teilelement berücksichtigt dabei die bestehende Mindestzahl an Abgeordneten pro Mitgliedsstaat. Das proportionale Teilelement folgt dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“.
- den Kompetenzkatalog innerhalb der Verträge so auszudifferenzieren, dass klar definierte Politikfelder ausschließliche Kompetenz der EU werden, während in allen anderen Bereichen die nationale Ebene Vorrang in der Gesetzgebung erhält. Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit zum Standardverfahren bei Wahlen und Abstimmungen im Rat zu machen.
- eine Beschleunigung von ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch die Einfürung von Behandlungsfristen, insbesondere im Rat, sowie die Reform der Geschäftsordnungen von Rat und Parlament.
- ein vollwertiges Untersuchungsausschuss- und Vorladungsrecht des Parlamentes zu schaffen.
- den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Sekundärrecht umzuwandeln, wobei einige Bestandteile in den Vertrag der Europäische Union übernommen werden.
- den Europäischen Gerichtshof durch die Zulassung von Individualbeschwerden und die Schaffung eines Organstreitverfahrens zu einem Verfassungsgerichtshof fortzuentwickeln sowie die Gerichtsorganisation grundlegend zu reformieren.
- die Anwendung der Subsidiaritätsrüge zu vereinfachen.
- ein rechtsförmiges Sanktionsverfahren für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten zu entwickeln, das Instrumente bis hin zum Ausschluss aus der EU beinhaltet.
2. Für eine Sicherheitsunion, die uns schützt
Unsere Ziele
Wir wollen:
- ein souveränes Europa, welches selbstständig für die Sicherheit seiner Grenzen und Bürger unabhängig von der Unterstützung Dritter sorgen kann.
- Widerstandskraft (Resilienz) und effektive gemeinsame Antworten gegen symmetrische (militärische) wie asymmetrische (Terror, Cyberattacken) Bedrohungen der EU.
- transnationale Verbrechensbekämpfung gegen transnationale Verbrechensstrukturen
Unser Plan
Wir fordern:
- PESCO zu nutzen, um bis 2030 gemeinsame europäische Streitkräfte zu Land, zu Wasser und in der Luft aufzubauen.
- möglichst vielen Mitgliedsstaaten eine Teilhabe an der Verteidigungsunion zu ermöglichen und die bereits bestehenden zivilen und militärischen Planungs- und Führungs strukturen zu einem strategischen Hauptquartier auszubauen.
- Frontex in eine vollwertige Küsten- und Grenzwache umzuwandeln, die über Durchgriffsrechte und eigenständige Polizeihoheit an den Außengrenzen der EU verfügt.
- den Ausbau von Europol zu einem europäischen FBI mit Ermittlungs- & Festnahmerecht
- eine grundlegende verbesserte justizielle Zusammenarbeit mit der Möglichkeit aktive Rechtsmittel auf europäischer Seite einzusetzen.
- europäische Bemühungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus grenzüberschreitend enger zu koordinieren.
- die Schaffung eines europäischen Sanktionssystems für Menschenrechtsverletzungen nach Vorbild des amerikanischen Magnitsky Acts.
- den Aufbau einer europäischen Agentur für Cyberabwehr, welche europäische Netze und kritische Infrastrukturen gegen digitale Angriffe schützt.
- ein gemeinsames System zur Lastenteilung bei der Erfassung, Verteilung und Rückführung von Flüchtlingen aufzubauen, sowie ein harmonisiertes Migrationsrecht.
- den Austausch geheimdienstlicher Daten durch eine Union der Sicherheitsdienste zu vertiefen.
- eine verbindlichere Koordinierung der nationalen Zivil- und Katastrophenschutzkapazitäten sowie eine gemeinsame europäische Eingriffs- und Notfallkapazität.
- das Vorhalten gemeinsamer europäischer Kapazitäten im Gesundheitssektor um eine bessere Vorbereitung auf künftige Pandemien zu ermöglichen.
3. Für ein Europa, das weltweit Maßstäbe setzt
Unsere Ziele
Wir wollen:
- ein Europa, das nach außen mit einer Stimme spricht.
- die multilaterale Weltordnung schützen sowie unsere Normen und Standards durch Verträge und Kooperation exportieren.
- durch die ökologische Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft eine Führungsposition in der Bekämpfung des Klimawandels einnehmen, die andere Länder dazu inspiriert, einem europäischen Modell zu folgen.
- eine strukturierte Nachbarschaftspolitik mit privilegierten Partnerschaften, die das volle Potenzial der bestehenden Assoziations-, Freihandels- und Kooperationsabkommen für eine umfassende Zusammenarbeit nutzt.
- eine neue, ambitioniertere Partnerschaft mit Afrika, die auf einem Paradigmenwechsel hin zu sozioökonomischer Entwicklung und guter Regierungsführung basiert.
- eine selbstbewusste und konstruktive Antwort auf Chinas Wiederaufstieg als Großmacht.
Unser Plan
Wir fordern:
- die weitreichende Bevollmächtigung der europäischen Exekutive in der Außenpolitik.
- Handelsabkommen und wirtschaftliche Partnerschaften als Kernpunkt europäischer Außenwirtschaftspolitik voranzutreiben, inklusive Investitionsschutz und ambitionierter Ziele für Klima- und Arbeitnehmerschutz, um regulatorisches Dumping zu verhindern.
- einen entschlossenen Plan für die Aufnahme der Westbalkan-Staaten als Mitglieder der Europäischen Union, sobald sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen.
- die konsequente Einpreisung ökologischer Externalitäten und eine völkervertragsrechtliche Verankerung des Handelssystems mit Treibhausgas-Verschmutzungsrechten. Dabei muss das Prinzip der Technologieoffenheit gewahrt werden.
- den Aufbau einer Energieunion ohne Hemmnisse für den Binnenmarkt.
- eine ambitionierte und zügige Umsetzung der europäischen Wasserstoffstrategie und die Schaffung grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten im Bereich Power2Gas.
- die konsequente Verteidigung europäischer Interessen im Umgang mit China durch einen Ausbau unserer Handelsverteidigungsinstrumente und detaillierter Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU.
- die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Strategie für den Umgang mit den Staaten Afrikas mit dem Ziel einer interkontinentalen Freihandelszone.
- die Übertragung der Kompetenzen und Mittel für Entwicklungspolitik auf die europäische Ebene.
4. Für einen Wissenskontinent und Innovationsführerschaft
Unsere Ziele
Wir wollen:
- den Europäischen Forschungsraum (EFR) verwirklichen.
- die Innovationslücke zu Ostasien und Nordamerika schließen.
- neue Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Zeit geben, wie klimaneutrale Energieerzeugung oder der Kampf gegen Infektionskrankheiten und Krebs.
- Bürgerrechte im digitalen Zeitalter schützen und gleichzeitig die Chancen des digitalen Wandels bestmöglich nutzen.
- das Forschungspotential und die Skaleneffekte europäischer Kooperation ausschöpfen.
- den (digitalen) Binnenmarkt verwirklichen und einen gemeinsamen Datenraum schaffen.
- den Brain-Drain innerhalb der EU reduzieren.
Unser Plan
Wir fordern:
- die Verwirklichung einer Bildungsunion durch verbesserte gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Zeugnissen. Dazu müssen Kriterien entwickelt werden, die eine Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse in allen Bereichen (Schule, Hochschule sowie berufliche Bildung) ermöglichen, ohne bewährte Strukturen zu unterminieren.
- den koordinierten Aufbau von High-Tech-Clustern und Transferzonen für Innovationen nach Vorbild der europäischen Luftfahrtindustrie.
- die Einrichtung von europäischen Marie-Curie-Instituten nach Vorbild der Max-Planck- Institute für Spitzenforschung in definierten Wissenschaftssektoren.
- die Harmonisierung von Rechtsnormen im Bereich der Forschung zur Vereinfachung des europaweiten Austausches von Erkenntnissen und Daten. Dazu gehört auch der Aufbau eines EU-Forschungsrechenzentrums.
- die Schaffung einer Digital- und Datenunion mit einem modernen Wettbewerbsrecht auf Basis der sozialen Marktwirtschaft, hochklassiger digitaler Infrastruktur, europä- ischen Speicher- und Rechenkapazitäten, einem einheitlichen Datenschutzrecht und gemeinsamen digitalen Bildungsstandards.
- eine Selbstverpflichtung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten drei Prozent ihres jährlichen Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung auszugeben.
- die Errichtung eines gemeinsamen Telekommunikationsmarkts mit einem paneuropä- ischen Ausbau von neuen Technologiegenerationen wie 5G und in absehbarer Zukunft 6G.
- die konsequente Anwendung des europäischen Kartellrechts zur Entflechtung von marktbeherrschenden Unternehmen in der Digitalbranche.
- ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Erforschung und zur Regulierung von Technologien der künstlichen Intelligenz.
- den Ausbau der europäischen Weltraumpolitik.
5. Unseren Wohlstand für kommende Generationen sichern
Unsere Ziele
Wir wollen:
- eine finanziell nachhaltige und stabile Wirtschafts- und Währungsunion, in der Verantwortung und Haftung für Staatsausgaben nicht auseinanderfallen, um ein zwischenstaatliches moralisches Risiko (Moral Hazard) zu vermeiden.
- eine Kohäsionspolitik die nicht auf Sozialtransfers, sondern auf eine strukturelle Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa setzt.
- die konsequente Durchsetzung von europäischem Recht auf nationaler Ebene, insbesondere in Fragen des Arbeitnehmerschutzes.
- eine zukunftsfähige Finanzarchitektur der EU basierend auf den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, der Subsidiarität und der Eigenverantwortung aufbauen.
- das Nord-Süd-Gefälle innerhalb der Eurozone strukturell überwinden.
- eine gleichwertige digitale und analoge Infrastrukturversorgung in der Union.
- die landwirtschaftliche Selbstversorgungsfähigkeit der EU bewahren, um qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichende Lebensmittelproduktion langfristig zu erhalten.
Unser Plan
Wir fordern:
- die Einrichtung eines europäischen Währungskommissars mit Durchgriffsrechten auf nationale Haushalte zur Sicherung nachhaltiger Haushaltspolitik in den Eurostaaten.
- die Verwirklichung des Wiederaufbauinstruments als europäisches Projekt mit gemeineuropäischer Mittelverwendung sowie die Priorisierung von Investitionen in Infrastruktur und Innovation für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsstaaten.
- keine Transfers europäischer Gelder in Sozialprogramme der Mitgliedsstaaten, insbesondere angesichts des erheblichen Sozialgefälles zwischen den Regionen.
- europäischen Exekutivagenturen, wo es nach dem Subsidiaritätsprinzip geboten ist, die Kompetenz zur Kontrolle und Durchsetzung europäischer Normen einzuräumen, insbesondere im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und der Korruptionsbekämpfung. Dafür sollte die EU eigene, weisungsunabhängige Beamte in nationale Verwaltungen entsenden können und erweiterte Kompetenzen für die Betrugsbekämpfung erhalten.
- die Schaffung nachhaltiger europäischer Eigenmittel durch Direktverfügung der EU über zu definierende Steueranteile.
- die Einführung eines „one in, one out“-Prinzips für Regulierungen, um die wachsende bürokratische Last für europäische Unternehmen zu mindern.
- die Schaffung eines unabhängigen Europäischen Normenkontrollrats für eine bessere Rechtssetzung und die Vermeidung von überflüssigen Vorschriften.
- den Aufbau eines Investitionsschiedsgerichts innerhalb der EU.