Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie - Fit für das digitale Zeitalter
Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie - Fit für das digitale Zeitalter
Die Digitalisierung und das Internet haben die Rahmenbedingungen für eine medienspezifische Regelung geändert. Zuschauer, Hörer oder Leser unterscheiden längst nicht mehr, ob Inhalte über den sogenannten „klassischen“ Rundfunk oder über das Internet zu ihnen gelangen. Die Folge: Auf den internetfähigen Endgeräten konkurrieren nun regulierte Rundfunk- und Abrufdienste mit nicht-regulierten Inhalten aus dem Internet. Um diese Regulierungslücke und damit das unterschiedliche Schutzniveau zu schließen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, haben wir eine neue audiovisuellen Mediendiensterichtlinie (AVMD) verabschiedet.
Die Rechtsvorschriften gelten für Rundfunkanstalten, aber jetzt eben auch für Video-on-Demand- und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube oder Facebook sowie für das Live-Streaming auf Videoplattformen. Der Schutz von Kindern und Minderjährigen wurde gestärkt und auch der Schutz von Verbrauchern gegen übermäßige Werbung zu Stoßzeiten. Darüber hinaus wird die kulturelle Vielfalt des europäischen audiovisuellen Sektors unterstützt. Künftig müssen in den Katalogen der Video-on-Demand-Plattformen 30% der Inhalte europäisch sein. Auch wurde festgelegt, dass nationale Medienregulierungsbehörden unabhängig von den jeweiligen Regierungen sowie anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen sein müssen.
Insbesondere die Liberalen und Piraten wollte hier einen weitestgehend rechtsfreien Raum für das Internet schaffen. Das konnten wir glücklicher Weise zum Schutz der Verbraucher verhindern.