Karsten Friedrich Hoppenstedt (EVP-ED/CDU): Solvency II gewährleistet Finanzmarktstabilität

22.04.2009

Praktikables und sicheres Funktionieren des Versicherungswesens in einer Richtlinie vereint

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat in seiner heutigen Abstimmung über Solvency II die mit Rat und Kommission erzielte Einigung auf eine neue Versicherungsaufsicht in Europa in erster Lesung gebilligt. "Damit ist ein sehr wichtiger Schritt für Europa erfolgt, der zur Erhöhung der Finanzmarktstabilität beitragen wird", sagte der niedersächsische CDU-Europaabgeordnete und Berichterstatter für die EVP-Fraktion, Karsten Hoppenstedt. Ein großer Erfolg, vor allem für die deutsche Versicherungswirtschaft, ist dabei, dass mit der neuen Solvency II-Richtlinie die Risikopuffer der deutschen Lebensversicherer als so genannte "surplus funds" anerkannt werden. Mit diesem positiven Votum werde übereinstimmend deren ökonomischer Wert als Eigenmittel höchster Qualität bestätigt.

Der bis zuletzt strittige Punkt der finanziellen Verflechtungen innerhalb einer Gruppe ("group support regime") sei hingegen nicht so zufriedenstellend ausgefallen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten verhinderte vorerst einen Kompromiss, nach dem Mutterunternehmen ihre Tochtergesellschaften mit Kapitalgarantien hätten ausstatten können. Bestimmte Handlungszwänge in der aktuellen Wirtschaftskrise - beispielsweise die Kapitalkonzentration bei dem jeweiligen Mutterunternehmen - haben gezeigt, dass ein solches Szenario zu diesem Zeitpunkt keine Chance hat und eher die Angst gerade der kleineren europäischen Mitgliedstaaten schürt. Vorgesehen ist in der Richtlinie allerdings nun, dass diese Entscheidung drei Jahre nach Inkrafttreten von Solvency II noch einmal geprüft werden soll, um dann eine eventuelle Gruppenaufsicht etablieren zu können.

Solvency II gebe der Versicherungswirtschaft, aber auch den Versicherten, insgesamt mehr Sicherheit, gerade auch in Bezug auf das gemeinsame Handeln der Aufseher in den entsprechenden Gremien und die verbesserten Aufsichtsstrukturen. Die zukünftigen Mindestkapitalvoraussetzungen (MCR) sollen sich außerdem nach einem "kombinierten Ansatz" bemessen. Dieser besteht aus einem linearen Ansatz mit einem Korridor von mindestens 25 bis maximal 45 Prozent des Solvenzkapitals (SCR), bei dessen Bruch ebenfalls eine Intervention der Aufseher eintritt. "In den ambitionierten Trilogverhandlungen ist im Großen und Ganzen ein akzeptables Ergebnis erarbeitet worden, welches das gesamte Versicherungswesen praktikabler und sicherer funktionieren lässt und Europa gegenüber den USA und China zum Vorreiter einer besseren Regulierung macht", so Hoppenstedt abschließend.

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