Statement: Caspary zu Urteil Bundesverfassungsgericht und CETA

13.10.2016

Daniel Caspary (CDU):

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die CETA-Eilanträge sagt Daniel Caspary (CDU), handelspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Das Bundesverfassungsgericht sieht durch das geplante Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU keine Gefahr für unsere Demokratie und hat der Bundesregierung folglich erlaubt, das Abkommen zu unterzeichnen. Ich wünsche mir, dass diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dazu beiträgt, die Sorgen vieler Bürger zu befrieden, die öffentliche Stimmung zu verbessern und auch in manchen EU-Nachbarländern einen positiven Debattenbeitrag leistet. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten das Abkommen nun im Oktober unterzeichnen und das Europäische Parlament noch im Dezember den Weg für die vorläufige Anwendung des Abkommens ebnen kann. Mit dem Abkommen wollen wir Globalisierung gestalten, Verbraucher und Unternehmen von 500 Mio. Euro Zöllen entlasten, sowie Marktzugang erleichtern. Die kommunale Daseinsvorsorge, der kulturelle Bereich und unsere guten Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel- und Verbraucherschutzstandards bleiben geschützt.“

Für weitere Informationen:
Daniel Caspary MdEP, Tel. +32 2 284 7978
EVP-Pressestelle, Meike Bogdan, Tel. +32 473 850 507