Statement: Hohlmeier zu Europäischer Gerichtshof (EuGH) und humanitäre Visa

07.03.2017

Monika Hohlmeier (EVP/CSU):

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu humanitären Visa sagte die innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Monika Hohlmeier (CSU):

„Das Urteil des EuGH ist positiv. Der EuGH hat Rechtssicherheit in Fragen der Asylpolitik wiederhergestellt und dafür Sorge getragen, dass die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten, die ihnen im Rahmen des Europäischen Rechts zustehen, gewahrt bleiben. Die Regelungen zur Europäischen Asylpolitik stehen derzeit ohnehin in Überarbeitung. Die vorherige Ansicht des Generalanwaltes, den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Visa über die Grundrechtscharta entgegen geltendem Europäischen Recht einschränken zu wollen, hätte das Vertrauen der Mitgliedsstaaten in Europäisches Recht in den Grundfesten erschüttert. Botschaften und Konsulate aller EU-Mitgliedstaaten hätten plötzlich mit einer Flut von Asylanträgen zurechtkommen müssen und wären zu Asylbehörden zweckentfremdet worden.

Humanitäre Visa sowie Neuansiedlungsprogramme gehören zu den wichtigen Instrumenten einer modernen Asylpolitik. Unkontrollierte und willkürliche Antragsstellungen über Botschaften und Delegationen gehören nicht zu diesen Instrumenten. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun aufgerufen, eine organisatorisch und logistisch bessere Umsetzung von Neuansiedlungen und humanitären Visa zu gewährleisten und rechtlich im Rahmen des Asylpakets festzuschreiben. Um legale Einreisemöglichkeiten für eine große Anzahl an schutzsuchenden Personen zu garantieren, muss das Neuansiedlungsprogramm innerhalb und außerhalb der EU vorangetrieben werden, um Menschenhändler zu bekämpfen und dem Sterben auf dem Fluchtweg Einhalt zu gebieten.“

Für weitere Informationen:
Monika Hohlmeier MdEP, Tel. +32 2 284 7191