Schranken fallen beim Online-Handel

06.02.2018

Andreas Schwab (EVP/CDU):
Zur heutigen Verabschiedung der EU-Verordnung zu Geo-Blocking durch das Europaparlament sagte der Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Andreas Schwab (CDU):

„Kunden sollen künftig im grenzüberschreitenden Online-Handel den gleichen Zugang zu Waren und Dienstleitungen haben, wie bei herkömmlichen Einkäufen im Einzelhandel. Shoppingseiten dürfen demnach nicht mehr für bestimmte Mitgliedstaaten in der Europäischen Union gesperrt sein, oder nur in einigen Mitgliedstaaten zugelassen sein. Das hat das Europäische Parlament in seiner heutigen Abstimmung zur Geoblocking-Verordnung entschieden. Es ist nicht gerechtfertigt, dass bei Online-Verkäufen andere Regeln gelten sollen, als im Einzelhandelsgeschäft. Ein Kunde kann in einem anderen Mitgliedstaat im Supermarkt einkaufen, ohne dass ihm der Einkauf aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnsitzes oder seines Ortes der Niederlassung verwehrt wird. Es wäre absurd, eine solche Diskriminierung aber online zu dulden.

Die künftige EU-Verordnung sieht Maßnahmen gegen Geo-Blocking und andere Formen der Diskriminierung vor. Verbraucher dürfen somit künftig vom Erwerb von Waren wie beispielsweise Kleidung oder Spielzeug und auch Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen nicht mehr aufgrund ihrer Nationalität ausgeschlossen werden. Eine automatische Umleitung auf Webseiten mit nationalen Angeboten oder Hindernissen, wie die Verpflichtung mit einer in dem entsprechenden Mitgliedstaat ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen, sollen künftig der Vergangenheit angehören. Der Versand der online eingekauften Waren wird von der Geo-Blocking Verordnung allerdings nicht neu geregelt.  Die Auswahl bei Einkäufen im Internet wird erheblich vergrößert und der grenzüberschreitende Online-Handel gefördert. Das kommt nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den Unternehmen zu Gute.“

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 388 17 7938