Europawahlen: Weg frei für Prozenthürde

04.07.2018

Markus Pieper (EVP/CDU): Fragmentierung des Europaparlaments vorbeugen
Zur heutigen Verabschiedung eines einheitlichen EU-Rechtsrahmens für die Europawahlen durch das Europaparlament sagte der stellvertretende Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Markus Pieper (CDU):

„Es ist positiv, dass eine Prozenthürde für die Europawahlen in Höhe von zwei bis fünf Prozent eingeführt werden kann. Die nationalen Regierungen sollten den Beschluss für die Wahlen im Mai nächsten Jahres umsetzen. Nur so kann einer weiteren Fragmentierung des Europaparlaments vorgebeugt und chaotischen Gesetzgebungsverfahren entgegengetreten werden.

Eine Umsetzung schon für die Wahl 2019 verstößt nicht gegen die Leitlinien der Venedig-Kommission des Europarates. Diese sehen zwar vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Ob eine Prozenthürde jedoch ein ‚Grundelement des Wahlrechts‘ ist, darüber lässt sich streiten. Zudem haben die Leitlinien keinen rechtsverbindlichen Charakter. Das Gesetzgebungsverfahren für die Änderung läuft – mit entsprechender Öffentlichkeit – schon seit fast zwei Jahren. Jedes Land kann sich also darauf einstellen.“

Für weitere Informationen:
Dr. Markus Pieper MdEP, Tel. +33 388 17 7305