Schwab begrüßt EuGH Urteil zur Interoperabilität von Apps / Google

25.02.2025

EuGH Urteil über Googles Weigerung, die Interoperabilität seiner Plattform mit Apps von Drittunternehmen sicherzustellen / Erfolg für die EU-Kommission / Europäische Parlaments hatte entscheidende Impulse für diese Entscheidung gesetzt 

Zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der EU über Googles Weigerung, die Interoperabilität seiner Plattform mit Apps von Drittunternehmen sicherzustellen erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

"Der Gerichtshof hat heute bekräftigt, dass es als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung angesehen werden kann, wenn ein Unternehmen wie Google sich weigert, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer App eines Drittanbieters zu ermöglichen.

Im Jahr 2018 brachte Enel in Italien die App JuicePass auf den Markt, die es Nutzern ermöglicht, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu lokalisieren und zu buchen. Um die Navigation zu diesen Ladestationen zu erleichtern, ersucht Enel Google, ihre App JuicePass mit Android Auto kompatibel zu machen; Android Auto ist ein System von Google, das es ermöglicht, Apps vom Smartphone direkt über den Bordbildschirm des Fahrzeugs zu bedienen. Google weigerte sich, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Kompatibilität der App von Enel mit Android Auto zu ermöglichen.

Das heutige Urteil stellt klar, dass zwar sicherheits- und technikbedingte Einschränkungen eine Beschränkung der Interoperabilität rechtfertigen können, marktbeherrschende Unternehmen jedoch dazu verpflichtet sind, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens an Lösungen zu arbeiten. Das Gericht unterstrich, dass digitale Plattformen nicht willkürlich den Zugang zu ihren Systemen blockieren dürfen, um den Wettbewerb zu hemmen. Interoperabilität ist entscheidend, um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu sichern sowie um Innovationen im digitalen Raum voranzutreiben.

Das Urteil erfolgt nur sechs Monate nach der Bestätigung einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google für wettbewerbswidrige Praktiken auf dem Preisvergleichsmarkt, nach sieben Jahren des Rechtsstreits. Das heutige Urteil ist ein großer Erfolg für die Kommission und bekräftigt auch die zentrale Rolle des Europäischen Parlaments, das entscheidende Impulse für diese Entscheidung gesetzt hatte." 

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 228 45938