Schneider: Einheitliche Regelung für die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten notwendig

04.10.2024

EuGH urteilt zur Kennzeichnung von Fleischersatz-Lebensmitteln / Verbot nur, wenn es rinr vorgeschriebene Kennzeichnung gibt / Arbeitsauftrag an das Europäische Parlament für klare und einheitliche Kennzeichnungen

Zum heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Kennzeichnung von Lebensmitteln (Rechtssache C-438/23 | Protéines France u. a.) erklärt Christine Schneider (CDU), parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe und Mitglied in den Ausschüssen für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und Landwirtschaft (AGRI):

"Dieses Urteil ist eine verpasste Chance für mehr Einheitlichkeit im EU-Binnenmarkt. Jetzt rächt sich, dass wir in der Vergangenheit keine europäische Regelung finden konnten, für die wir uns als EVP-Fraktion stark machten. Im Ergebnis fürchte ich nationale Alleingänge und ein Wirrwarr innerhalb der EU an Kennzeichnungen für pflanzliche und tierische Produkte.

Ich fordere weiterhin eine klare Kennzeichnung von tierischen Produkten in Abgrenzung zu pflanzlichen Alternativen. Ausschließlich echtes Fleisch und echte Würstchen aus tierischer Produktion sollten als solche bezeichnet werden dürfen. Wir müssen andere Begriffe für pflanzliche Alternativen finden.
Ich sehe das Urteil als klaren Arbeitsauftrag an das Europäische Parlament für klare und einheitliche Kennzeichnungen. Gerichte können nicht unsere Hausaufgaben machen."

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +32 228 45791