Schwab: Das Recht auf Reparatur kommt!

02.02.2024

Trilogeinigung zum Recht auf Reparatur / leider keine Vollharmonisierung beim Gewährleistungsrecht / Automobilsektor ausgenommen

Zur Trilogeinigung zum "Recht auf Reparatur" erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

"Das Recht auf Reparatur kommt! Das bedeutet, dass Verbraucher Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Elektrogeräte wie Smartphones oder Tablets zukünftig reparieren lassen können, statt sich ein neues Gerät kaufen zu müssen. Das haben wir gestern bei den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten entschieden.

Leider ist es nicht gelungen, die Vollharmonisierung beim Gewährleistungsrecht durchzusetzen. Es wird den Binnenmarkt nicht voranbringen, wenn die Mitgliedsstaaten unterschiedliche Garantiefristen einführen werden. Stattdessen brauchen wir in allen Mitgliedsstaaten die gleichen Rechte, damit sich auch die Hersteller darauf einstellen können.

Für die CDU/CSU war von Anfang an wichtig, Bürokratie und unnötige Regeln zu vermeiden. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, den Automobilsektor aus dem Anwendungsbereich heraus zu nehmen. Im Automobilsektor gibt es ja bereits einen funktionierenden Reparaturmarkt."

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP: +32 228 45938