Düpont: EuGH klärt Verantwortlichkeiten im EU-Asylsystem

06.09.2023

EuGH-Urteil stärkt Frontex den Rücken / Rolle und Zuständigkeit von Frontex bei Rückführungsaktionen auf Unterstützung der EU-Staaten beschränkt / Entlastung von politisch motivierten Anschuldigungen

Zum heutigen EuGH-Urteil über die Frage ob die Grenzschutz-Agentur Frontex Schadenersatz für die Behandlung von Flüchtlingen leisten muss, erklärt Lena Düpont (CDU), migrationspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe:

"Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs markiert einen wichtigen Meilenstein in der nicht immer rational geführten Debatte um Verantwortlichkeiten im europäischen Asylsystem. Das Gericht unterstreicht das Offensichtliche: Die Rolle und Zuständigkeit von Frontex bei Rückführungsaktionen ist darauf beschränkt, die Mitgliedstaaten technisch und operativ zu unterstützen. Die Agentur hat keine Befugnis, Rückkehrentscheidungen oder Anträge auf internationalen Schutz zu bewerten.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, Asylanträge zu prüfen und über Rückkehrentscheidungen zu urteilen. Es wäre schlichtweg nicht nachvollziehbar, wenn Frontex für Entscheidungen der nationalen Asylbehörden haftbar gemacht werden könnte.

Dennoch ist diese Klarstellung wichtig. Denn das Urteil entlastet die Grenzschutzagentur von zunehmend unbegründeten und häufig politisch motivierten Anschuldigungen. Frontex verlangt von den Mitgliedstaaten eine ausdrückliche Bestätigung dafür, dass den rückzuführenden Personen individuell vollstreckbare Rückkehrentscheidungen ausgestellt wurden. Zudem muss diesen die Möglichkeit gegeben worden sein, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

Frontex ist dem Schutz der Grundrechte in all seinen Operationen und Aktivitäten verpflichtet, im von uns erteilten Mandat wie in der täglichen Praxis zum Schutz unserer Außengrenze. Zu diesem Zweck sind klare rechtliche Grundlagen geschaffen worden, einschließlich der Überwachung von Rückführungen durch unabhängige Menschenrechtsbeobachter der Agentur. Ein Grundrechtsbeauftragter, ein allgemein zugänglicher Beschwerdemechanismus und ein klar geregeltes Berichtsverfahren für kritische Vorfälle ergänzen diesen Schutzanspruch. Keine andere europäische Agentur hat sich dem Schutz der Grundrechte in einem solchen Maße verschrieben. Das heutige Urteil ist auch eine Chance, etwas Ruhe und Besonnenheit in die hitzig geführte Debatte zu bringen, damit die Grenzschutzagentur weiterhin ihre wichtige Arbeit machen kann."

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +32 228 45319