Ferber: Versicherer zu Langfristinvestoren machen

18.07.2023

Wirtschaftsausschuss stimmt über neue Versicherungsregeln ab / Verbesserung der Verhältnismäßigkeit des Aufsichtsrahmens / erstmals  gemeinsamer europäischer Rahmen für Krisenmanagement von Versicherern

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat heute über neue Regeln in der Versicherungsaufsicht (Solvency II) sowie über eine Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) abgestimmt. Hierzu erklärt Markus Ferber (CSU), wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter des Europaparlaments für das Dossier:

„Solvency II ist der Goldstandard der internationalen Versicherungsregulierung, aber der europäische Rahmen ist auch außerordentlich konservativ ausgestaltet. Europäische Versicherer halten hunderte Milliarden Euro an Kapitalreserven jenseits der Mindestanforderungen. Mit der Überarbeitung von Solvency II setzen wir einen zweistelligen Milliardenbetrag frei, der in produktive Investitionen fließen kann. Davon profitieren in erster Linie die Versicherten.

Um den Green Deal und die Digitalisierung finanzieren zu können, braucht es Milliardenbeträge. Das sind Summen, die die öffentliche Hand schlichtweg nicht aufbringen kann. Aufgrund ihres langfristigen Zeithorizonts sind Versicherer die idealen Langfristfinanzierer. Mit der Überarbeitung von Solvency II versetzen wir Versicherer in die Lage, solche Langfristinvestitionen zu tätigen. Insbesondere langfristige Eigenkapitalinvestments werden für Versicherer künftig leichter und attraktiver.

Dass die Überarbeitung von Solvency II dazu genutzt wurde, die Verhältnismäßigkeit des Aufsichtsrahmens zu verbessern, ist eine gute Nachricht. Bisher schert die Versicherungsaufsicht unabhängig vom Risiko alle Versicherungsunternehmen über einen Kamm. Das ist nicht sachgerecht. Die Intensität der Aufsicht muss sich am Risikoprofil des beaufsichtigten Unternehmens orientieren. Wir brauchen maßgeschneiderte Lösungen, kein ‚One size fits all.

Mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen ziehen wir erstmals einen gemeinsamen europäischen Rahmen für das Krisenmanagement von Versicherern ein. Wenn ein Versicherer in Schieflage gerät, sollte es in einem integrierten Binnenmarkt einheitliche Standards und Verfahren für das Krisenmanagement geben. Für ein wirklich einheitliches Schutzniveau für die Versicherten braucht es im nächsten Schritt aber auch noch verbindliche Mindeststandards für Versicherungsgarantiesysteme.“

Für weitere Informationen:
Markus Ferber MdEP, Tel. +32 288 45230