Schwab zum EuGH-Urteil über Meta: Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden nötig

04.07.2023

Meta erleidet Niederlage vor dem EuGH / Bundeskartellamt durfte Meta Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten 

In seinem heutigen Urteil (Rechtssache C 252/21, Meta Platforms u. a.) stellt der EuGH fest, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde prüfen kann, ob das Verhalten eines Unternehmens mit anderen als wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, wie z. B. den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, in Einklang steht. Gleichzeitig kündigte die Kommission heute eine Mini-Reform der Datenschutz-Grundverordnung an, um die grenzüberschreitenden Verfahrensregeln zu verbessern.

Hierzu erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter für den Digital Markets Act.

"Ich begrüße diese beiden Initiativen der EU-Institutionen sehr. In einem digitalen Sektor, in dem das Marktverhalten nach unterschiedlichen Regeln beurteilt werden könnte, kann man nicht weiterhin von wasserdichten Abteilungen ausgehen. Der Missbrauch von Daten ist das perfekte Beispiel dafür.

Wir bewegen uns in die richtige Richtung: Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen verschiedenen Behörden - wie bereits vom DMA vorgesehen - wird immer wichtiger. Aber auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden, um in Fällen wie diesem einen übergreifenden Ansatz zu verfolgen, ist eines der Ziele, das wir innerhalb des Systems des Europäischen Wettbewerbsnetzwerks noch erreichen müssen."

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 228 45938