Walsmann: Schutz für europäisches Know-How

28.02.2023

Erstmals Schutz für Namen von handwerklichen und industriellen Produkten und ihren Ursprungsorten / Gütesiegel für Echtheit und Qualität / vereinfachte Antragsverfahren für KMU

Der Rechtsausschuss hat heute seine Position für eine Verordnung über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse festgelegt. Hierzu erklärt Marion Walsmann (CDU), stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für das Dossier:

„Mit dieser Verordnung ermöglichen wir erstmals, den Namen von handwerklichen und industriellen Produkten und ihren Ursprungsort europaweit zu schützen. Dieser Schutz ist eine Art Gütesiegel das die Echtheit und Qualität von in der EU hergestellten Erzeugnisse garantiert. Das Gütesiegel belegt, dass ein Erzeugnis einen bestimmten geografischen Ursprung hat und aufgrund dieses Ursprungsorts ein bestimmtes Ansehen genießt oder bestimmte Qualitäten besitzt. Kunden, die etwa Solinger Schneidwaren oder Meissener Porzellan kaufen, haben dann die Gewissheit, dass die erworbenen Produkte keine Fälschung oder Nachahmung sind. Der Schutz der geografischen Angaben soll sowohl offline, als auch im Online-Handel gelten. Auch Domainnamen werden somit geschützt.

Es ist wichtig, dass die EU jetzt handelt. Etwa 21 Prozent der Hersteller in der EU erleiden einen Einkommensverlust zwischen fünf und 30 Prozent ihres Umsatzes aufgrund von in Drittländern hergestellten und als authentisch verkauften Produkten. Um dies zu unterbinden, haben wir für effiziente Kontrollen und Durchsetzungsregelungen gesorgt, die sich auf eine wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten Union und im elektronischen Handel im Binnenmarkt beziehen.

Es war mir sehr wichtig, den Produzenten eine unkomplizierte Antragsstellung zu ermöglichen, natürlich sollte diese auch digital möglich sein. KMUs werden von zusätzlicher Vereinfachung und geringeren Gebühren profitieren. Schlanke und effiziente administrative Verfahren sind für alle Etappen auf nationaler und europäischer Ebene für dieses neue Schutzsystem vorgesehen. Zudem müssen die Mitgliedstaaten für das Eintragungsverfahren keine neuen Strukturen aufbauen, sondern können eine Antragstellung direkt an das Amt für den Schutz geistigen Eigentums vorsehen.

Mit der Verordnung erhöhen wir nicht nur die Rechtssicherheit für Hersteller und Verbraucher in ganz Europa, sondern fördern das traditionelle europäische Handwerk, die Bekanntheit ganzer Regionen und stärken somit die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Des Weiteren wird sichergestellt, die das neue Gütesiegel keine Nachteile für bereits geschützte Erzeugnisse, wie z.B. Glashütte Uhren, mit sich bringt.“

Hintergrund:
Die Möglichkeit, den Ursprung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie z.B. die Thüringer Rostbratwurst auf europäischer Ebene schützen zu lassen, besteht bereits seit 1992. Einen EU-weiten Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte gibt es jedoch noch nicht. Mit dieser Verordnung soll ein unmittelbar geltender Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse (wie Schmuck, Textilien, Glas, Porzellan usw.) auf EU-Ebene eingeführt werden, der den bestehenden EU-Schutz für geografische Angaben im Agrarbereich ergänzt. In der EU wird geschätzt, dass an die 300 handwerkliche und industrielle Erzeugnisse von einem solchen Schutz profitieren könnten. 16 Mitgliedstaaten haben bereits auf nationaler Ebene einen Schutz vorgesehen. Für die Eintragung und das Verfahren gibt es allerdings unterschiedliche Voraussetzungen. Nunmehr soll mit nur einer einzigen Anmeldung ein europaweiter Schutz der traditionell gefertigten Erzeugnisse ermöglicht werden.

Für weitere Informationen:
Marion Walsmann MdEP, Tel. +32 228 45113