Hohlmeier: Ungarische Reformen reichen nicht, um EU-Mittel freizugeben

30.11.2022

EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, aufgrund von Verstößen gegen die Rechtstaatlichkeit EU-Mittel für Ungarn einzufrieren / Entscheidung ist folgerichtig / Mitgliedstaaten entscheiden mit qualifizierter Mehrheit

Zur Entscheidung der EU-Kommission, aufgrund von Verfehlungen gegen die Rechtstaatlichkeit dem Rat die Einfrierung von EU-Haushaltsmitteln für Ungarn zu empfehlen erklärt Monika Hohlmeier (CSU), Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses:

"Die heutige Entscheidung der Kommission ist folgerichtig. Ungarn hat zwar diverse Reformen ergriffen und durchaus guten Willen erkennen lassen, aber bislang einfach noch nicht genug unternommen. Die Verstöße gegen die Rechtstaatlichkeit in Ungarn sind so schwerwiegend und tiefgreifend, dass sie nicht durch oberflächliche, kosmetische Reformen in wenigen Monaten behoben werden können.

Ich erwarte von den Mitgliedstaaten, dass sie die Empfehlung der Kommission bestätigen. Im Gegensatz zum Artikel-7 Verfahren reicht hier die qualifizierte Mehrheit.

Gleichzeitig ist es ebenso folgerichtig, dass der ungarische Wiederaufbauplan heute durch die Kommission genehmigt wurde. Diese Entscheidung ist formell unabhängig vom Haushaltskonditionalitätsmechanismus, auf dessen Basis die Empfehlung zur Einfrierung der Gelder erfolgt ist. Sobald Ungarn die von der Kommission geforderten 27 Maßnahmen zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit umgesetzt hat, können die zurückgehaltenen Gelder Schritt für Schritt für den ungarischen Wiederaufbauplan nach Ungarn fließen, aber nicht vorher."

Für weitere Informationen:
Monika Hohlmeier MdEP: +32 228 45191