Walsmann: Lücken im Produktsicherheitsrecht schließen

16.06.2022

Online-Marktplätze in die Pflicht nehmen / Plattformen sollen Kontaktstellen für Verbraucher benennen / konkrete Verpflichtungen für Rückrufe / 

Heute hat sich der Binnenmarktausschuss mit einer breiten Mehrheit für eine Reform der Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 ausgesprochen. Hierzu erklärt Marion Walsmann (CDU), die den Text für die EVP-Fraktion verhandelt hat:

„Mit der heutigen Abstimmung schließen wir bestehende Lücken im Produktsicherheitsrecht. Das ist dringend notwendig, denn heutzutage unterliegt ein Puppenbett strengeren Sicherheitsanforderungen als ein Kinderbett. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unsicheren Produkten geschützt werden unabhängig von Ursprungsland, Beschaffenheit und Verkaufsweg.

Wenn unsichere Produkte aus Drittländern kommen, dann haben Verbraucher oftmals das Problem, dass sie den Hersteller aus dem Drittland bei Sicherheitsbedenken nicht ausfindig machen können. Damit soll nun Schluss sein. Wir wollen, dass alle Unternehmen, die ein Produkt auf dem EU-Markt in den Verkehr bringen möchten, eine verantwortliche Person in der EU benennen müssen. So haben die Verbraucher und auch die Marktüberwachungsbehörden bei Produktsicherheitsproblemen immer eine Kontaktperson in der EU.

Wir nehmen zudem die Online-Marktplätze in die Pflicht. Diese müssen nicht nur gefährliche Produkte von ihrer Internetseite nehmen, sondern sollten auch im Idealfall ein Wiederauftauchen im Netz verhindern. Es kann nicht sein, dass gefährliche Produkte, die bereits aus den Regalen genommen wurden noch in den virtuellen Regalen der Online-Marktplätze zu finden sind. Darüber hinaus sollen die Online-Marktplätze eine einzige Anlaufstelle für die Verbraucher zur Verfügung stellen, damit Unfälle sowie Sicherheitsbedenken gemeldet werden können. Die Online-Marktplätze müssen diese Informationen auch an das Unternehmen, welches das Produkt auf die Plattform gesetzt hat und die Marktüberwachungsbehörde weiterleiten.

Des Weiteren wollen wir, dass Online-Marktplätze Rückrufe auf ihrer Seite veröffentlichen müssen. Schätzungen zufolge werden rund ein Drittel der in der EU zurückgerufenen Produkte weiterhin von Verbrauchern verwendet. Wir fordern deshalb konkrete Verpflichtungen für Produktrückrufe festzulegen, damit Verbraucher besser informiert werden.“

Hintergrund:
Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie stammt aus dem Jahre 2001, seitdem haben sich sowohl die Produkte selbst als auch die Vertriebswege verändert. Die bisherige Richtlinie soll nun durch eine Verordnung ersetzt werden.

Für weitere Fragen:
Marion Walsmann MdEP, Tel. +32 228 47113