Schneider: Realistische Ziele und Flexibilität bei nationaler Emissionsreduzierung

17.05.2022

Umweltausschuss stimmt für Lastenteilungsverordnung, in der nationale Emissionsreduktionsziele für den Straßenverkehr, die Gebäudeheizung, die Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und die Abfallwirtschaft festgelegt werden / große Flexibilitäten, die es den Mitgliedsstaaten ermöglicht,  Ziele möglichst kosteneffizient erreichen zu können

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute die Revision der Lastenteilungsverordnung angenommen, in der nationale Emissionsreduktionsziele für den Straßenverkehr, die Gebäudeheizung, die Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und die Abfallwirtschaft festgelegt werden. Hierzu erklärt Christine Schneider (CDU), Mitglied des Umweltausschusses und Berichterstatterin der EVP-Fraktion für die Stellungnahme des Landwirtschaftsausschuss:

„Der heute angenommene Bericht sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 40 Prozent der Treibhausgasemissionen einspart werden sollen. Damit werden die betroffenen Sektoren einen ambitionierten, aber machbaren Anteil zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten. In den Verhandlungen war uns als EVP-Fraktion besonders wichtig, realistische Ziele festzuschreiben, die auf gesetzlichen Folgenabschätzungen beruhen und nicht einfach mit immer höheren Zahlen zu jonglieren ohne die Folgen für die betroffenen Sektoren zu kennen.

Die Verordnung enthält zudem weiterhin einige Flexibilitäten, die es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, ihre Ziele möglichst kosteneffizient erreichen zu können. Außerdem werden die Mitgliedsstaaten so vor außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Störungen geschützt, auf die gerade die Landwirtschaft oft keinen Einfluss hat. Gleichzeitig wird bei der Verteilung der Lasten unter den Mitgliedsstaaten den unterschiedlichen Ausgangssituationen und Kapazitäten der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen. So wird sichergestellt, dass alle Mitgliedsstaaten ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten und der Landwirtschaftssektor mit Blick auf den Krieg in der Ukraine trotzdem die große Herausforderung der Ernährungssicherheit meistern kann.“

Hintergrund:
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Sie vereinbarten hierzu, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die 2018 verabschiedete ESR-Verordnung legt nationale Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 fest, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (ETS) oder die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) fallen. Ihr unterliegen rund 60 Prozent aller Emissionen der EU. Die Abstimmung der Lastenteilungsverordnung im Plenum ist für den 7. Juni vorgesehen.

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP, Tel. +32 228 45791