Düpont/Walsmann: "Rechtslücken in Kampf gegen Kindesmissbrauch schließen"

11.05.2022

Missbrauchsdarstellungen im Internet nehmen drastisch zu / Unternehmen müssen Missbrauchsbilder künftig erkennen und melden / Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden

Die EU-Kommission stellt heute Pläne zur besseren Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet vor. Hierzu erklären:

Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe:
„Missbrauchsdarstellungen haben ein alarmierendes Ausmaß angenommen. Videos, auf denen Kindern Unvorstellbares angetan wird, fluten das Internet. Dass wir Unternehmen künftig verpflichten, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen und zu melden, ist ein wichtiger und überfälliger Schritt im Kampf gegen Kindesmissbrauch und dessen sexualisierte Darstellung im Internet.

Wir können nicht zulassen, dass Ermittlung und Aufklärung ausgerechnet hier an Grenzen stoßen. Aufklärung, Prävention und Opferschutz sind richtig und wichtig. Eine eindeutige und robuste Rechtsgrundlage um eklatante Lücken in der Aufdeckung und Verfolgung dieser grausamen Verbrechen zu schließen unverzichtbar. Unsere Ermittlungsbehörden brauchen die nötigen Instrumente, um gegen diese Verbrechen vorzugehen. Die Stärkung von Europol und das eigens zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs geschaffene EU-Zentrum werden die Zusammenarbeit unserer Strafverfolgungsbehörden effektiver und rechtssicher machen.“

Marion Walsmann (CDU), stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses:
„Datenschutz und Kinderschutz lassen sich rechtssicher in Einklang bringen. Versuche bereits vor Beginn der parlamentarischen Beratungen, die beiden Rechtsgüter gegeneinander auszuspielen, sind unlauter und nicht zielführend. Wenn der Schutz eines Kindes vor grausamer Gewalt auf dem Spiel steht, muss auch das Recht auf private Kommunikation wie jedes andere Recht in einem verhältnismäßigen Rahmen eingeschränkt werden können. Schon die bisher geltende Rechtslage enthält weitreichende Bestimmungen zum Schutz der eigenen Daten. Datenschutz darf jedoch nicht zum Täterschutz werden, d.h. nicht zum alleinigen Gralshüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erkoren werden, wenn es zugleich darum geht, unermessliches und meist lebenslanges Leid eines Kindes abzuwenden. 

Der Gesetzgebungsprozess muss jetzt zügig zum Abschluss gebraucht werden, damit wir so schnell wie möglich zu einem verlässlichen Rechtsrahmen kommen.“

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +32 228 45319
Marion Walsmann MdEP, Tel. +32 228 45113