Schwab/Walsmann: Ende des Recht des Stärkeren im Internet

23.04.2022

Europaparlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf neue Spielregeln für Digitale Dienste / Vertrauen in  digitale Umgebung wird wieder hergestellt / Online-Marktplätze müssen nun mehr tun, um vor unsicheren Produkten beim Online-Shopping zu schützen

Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht von Freitag auf Samstag im sog. Trilog auf das Gesetz über Digitale Dienste, den Digital Services Act (DSA) geeinigt. Dazu erklären

Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
"Mit harmonisierten Regelungen zur Löschung illegaler Inhalte online, besserer Beaufsichtigung von und durch Plattformen und abschreckenden Sanktionen stellt der DSA das Vertrauen in unsere digitale Umgebung wieder her. Der neue Rechtsrahmenahmen sorgt für ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Rechten und Verantwortlichkeiten der Nutzer, der vermittelnden Plattformen und der Behörden und setzt dem Recht des Stärkeren im Internet ein Ende."

Marion Walsmann (CDU), Stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses und Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:
"Online-Marktplätze werden in Zukunft mehr tun müssen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten beim Online-Shopping zu schützen. Das nun eingeführte „Kenne deinen Geschäftskunden“-Prinzip, wodurch die Online-Marktplätze dazu verpflichtet werden, die Händler zurückzuverfolgen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung."

Hintergrund:
Die Vorschriften für die Erbringung digitaler Dienstleistungen in der EU sind seit der Verabschiedung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2000 weitgehend unverändert geblieben, während sich die digitalen Technologien und Geschäftsmodelle rasant weiterentwickeln und neue gesellschaftliche Herausforderungen entstehen, wie die Verbreitung von gefälschten Waren, Hassreden und Desinformationen im Internet. Vor diesem Hintergrund legte die Europäische Kommission am 15. Dezember 2020 einen neuen Legislativvorschlag für einen Rechtsakt über digitale Dienste (DSA) vor. Der DSA-Vorschlag ist ein horizontales Instrument, das darauf abzielt, ein sichereres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen mit Verpflichtungen für verschiedene Arten von Diensten (z.B. Vermittlungsdienste, Hosting-Dienste, Online-Plattformdienste und sehr große Online-Plattformdienste).

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP: +32 228 45938
Marion Walsmann MdEP: +32 228 45113