Düpont: EU sichert Kriegsflüchtlingen Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Gesundheitsvorsorge

23.03.2022

EU-Kommission sichert unbürokratischen Zugang zu essentiellen Aspekten der Daseinsvorsorge / Mitgliedstaaten müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen / Hilfe der EU-Agenturen annehmen

Zur heute von der EU-Kommission vorgelegten Mitteilung über die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe:

„Wir befinden uns in der vierten Woche des russischen Angriffskrieges und der damit einhergehenden massivsten Fluchtbewegung auf dem europäischen Kontinent seit dem Zweiten Weltkrieg. Umso wichtiger ist es, dass die EU-Kommission mit dem heutigen Paket den unbürokratischen Zugang zu essentiellen Aspekten der Daseinsvorsorge für die Kriegsflüchtlinge sicherstellt. Die Geflüchteten werden einen Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung und einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Bereits mit der Richtlinie über vorübergehenden Schutz wurde der Weg für unbürokratische Hilfe freigemacht. Den schon heute über drei Millionen Menschen, die vor Krieg und humanitärer Katastrophe geflohen sind, haben wir auf beispiellose Weise Zuflucht und Schutz in der Europäischen Union gewähren können.

Es ist höchste Zeit, dass die Mitgliedstaaten jetzt ihre Hausaufgaben machen und die Voraussetzungen schaffen, um zügig jede Form der Unterstützung zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten hatten Zeit, sich auf die Flüchtlinge vorzubereiten. Chaotische Zustände wie wir sie in Berlin teilweise immer noch sehen, sind inakzeptabel. Humanität und Hilfe setzen geordnete Verfahren voraus. Eine sinnvolle Registrierung kann nicht dem Zufall überlassen bleiben, sie dient vor allem dem Schutz der Ankommenden. Die Europäische Asylagentur, Frontex und auch Europol stehen hierbei dank ihrer Erfahrung unterstützend zur Seite. Wir erwarten von den Mitgliedstaaten, dass sie diese Hilfe auch annehmen.“

Hintergrund:
Um die Hilfen schnellstmöglich zu mobilisieren, hat die EU über die ohnehin vorgesehenen Mittel in kürzester Zeit zusätzliche Gelder freigemacht und umgewidmet. Mit den operativen Leitlinien der Richtlinie über vorübergehenden Schutz hat die Kommission den Mitgliedstaaten das nötige Werkzeug an die Hand gegeben, um von diesen Hilfen rasch, unkompliziert und wirksam Gebrauch zu machen.

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +32 288 45319