Düpont: Datenschutz darf nicht Täterschutz dienen

06.07.2021

Europaparlament nimmt vorübergehende Ausnahme von ePrivacy-Richtlinie an / Plattformen können weiter freiwillig nach Missbrauchsmaterial scannen / auch Instrumente gegen Grooming verfügbar

Das Europaparlament hat heute die Trilog-Einigung über die vorübergehende Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie angenommen. Damit können Online-Plattformen weiterhin freiwillig nach Material von sexuellem Kindesmissbrauch suchen. Hierzu erklärt Lena Düpont (CDU), innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe:

„Datenschutz darf nicht dem Täterschutz dienen. Wir machen heute den Weg dafür frei, dass Online-Plattformen weiterhin sexuellen Kindesmissbrauch aufdecken, melden und entfernen können. Zudem werden die Plattformen über Instrumente verfügen, mit denen sie Täter identifizieren können, die Kinder in Online-Chats auf Missbrauch vorbereiten. Das freiwillige Scannen der Plattformen kann ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.

Die Zahlen der letzten Monate zeigen, dass diese Ausnahmen von der ePrivacy-Richtlinie dringend notwendig sind. So ist seit Inkrafttreten der Richtlinie die Zahl der freiwilligen Meldungen von Material von sexuellem Kindesmissbrauch um 46 Prozent gesunken, während vorher pro Jahr rund 100.000 neu produzierte Videos gemeldet worden sind. 

Die heute verabschiedete Vereinbarung ist zunächst für drei Jahre in Kraft. Währenddessen werden ab Herbst parallel die legislativen Beratungen zur Verordnung über die Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet und die Einrichtung des EU-Zentrums zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch wiederaufgenommen. Hier brauchen wir ebenfalls eine schnelle Einigung. Die Covid-19-Pandemie hat in den vergangenen Monaten zu einem entsetzlichen Anstieg des sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt. Die Bekämpfung dieser Verbrechen, sowohl online als auch in der realen Welt, hat für uns oberste Priorität.“

Hintergrund:
Die Verordnung sieht vorübergehende Ausnahmen von Datenschutz-Vorschriften der ePrivacy-Verordnung vor. Damit können Email-Provider und Messenger-Dienste weiterhin automatisiert sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet bekämpfen. Die Ausnahmen waren notwendig geworden, da Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Web-Messaging und VoIP ab dem 21. Dezember 2020 in den Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation gefallen sind. Die Verordnung wird für drei Jahre gelten. Sie soll durch einen langfristigen Rahmen zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet ersetzt werden, einschließlich der obligatorischen Aufdeckung und Meldung durch die Diensteanbieter, die nach dem Sommer erwartet wird. Internet-Service-Provider in Europa sind zum weltweit größten Anbieter von Material über sexuellen Kindesmissbrauch geworden.

Für weitere Informationen:
Lena Düpont MdEP, Tel. +32 228 45319