Schwab/Voss: Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft gelten auch im digitalen Zeitalter

15.12.2020

Handel im Netz fair gestalten / Online-Plattformen mehr in die Pflicht nehmen / Illegale Inhalte und Hass im Netz stoppen

Zum Digital Services Act und Digital Markets Act erklären:

Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
„Wir müssen sicherstellen, dass die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft auch im digitalen Zeitalter Geltung behalten. Die größten Plattformen sind in den letzten Jahren immer größer geworden, ohne dabei auch besser zu werden. Ein fairer Wettbewerb bedeutet, dass neue Unternehmen in den Markt kommen können, und dass Verbraucher eine Vielfalt im Angebot zur Verfügung steht. Beides werden wir mit dem Digital Markets Act sicherstellen.

Es ist auch höchste Zeit, dass wir Online-Plattformen mehr in die Pflicht nehmen. Der Digital Services Act bietet die Chance, den Online-Handel in Europa endlich fair zu regulieren. Gerade in der momentanen Situation wird vermehrt online eingekauft. Es ist inakzeptabel, dass das Spielzeuggeschäft um die Ecke härtere Regeln einzuhalten hat, als die großen E-Commerce-Plattformen. Wir brauchen klare und faire Regeln für alle, offline sowie online.“


Axel Voss (CDU), rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
„Die neuen Regeln müssen dazu beitragen, die Verbreitung illegaler Inhalte und Hass im Netz zu stoppen. Wir wollen EU-weit klare Standards dafür, wie Social-Media-Netzwerke wie Facebook oder Twitter mit illegalen Inhalten auf ihren Plattformen umgehen sollen. Dies muss auch für koordinierte Desinformationskampagnen in sozialen Medien gelten, die unsere Demokratie bedrohen.

Nutzerinnen und Nutzer müssen im Internet hingegen gestärkt werden. Wir fordern deshalb von den Plattformen die Einrichtung wirksamer und rascher Gegendarstellungs- sowie Beschwerdeverfahren. Die neuen Regeln müssen Rechtsklarheit für alle Beteiligten schaffen. Es ist klar, dass größere Plattformen einer stärkeren Kontrolle unterworfen werden müssen als kleine und mittlere Unternehmen und Startups.“

Hintergrund:
Der Digital Services Act soll Teile der E-commerce Richtlinie (Richtlinie 2000/31 EG über den elektronischen Geschäftsverkehr) aus dem Jahr 2000 neufassen. Die E-Commerce- Richtlinie gewährleistet den freien Verkehr mit Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten. Mit ihrem Vorschlag nimmt die Kommission die derzeitigen Haftungsbestimmungen (Artikel 12-14) der E-Commerce-Richtlinie aus der bestehenden Richtlinie heraus und fasst sie im DSA neu. Dabei sollen Plattformen, die eine Vermittler-Rolle übernehmen, stärker in die Pflicht genommen werden, indem sie künftig die Unternehmen überprüfen muss, die Waren oder Dienstleistungen über die Plattform anbieten möchte („Know your business customer“-Prinzip). Zudem soll digitale Werbung mit zusätzlichen Transparenzverpflichtungen adressiert werden. Auch die Haftungsbestimmungen im Rahmen der sogenannten Notice- and Takedown Verfahren sollen ausgeweitet werden. So sollen sich Plattformen künftig nicht mehr auf eine Ausnahme von der Haftung berufen können, wenn sie über einen illegalen Inhalt informiert wurden.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 228 45938
Axel Voss MdEP, Tel. +32 228 45302