![](https://www.cducsu.eu/sites/www.cducsu.eu/files/styles/large/public/artikelimages/verbandsklagen.jpg?itok=8KwAiU7m)
Zu den vom Europaparlament angenommenen Regeln für EU-weite Verbandsklagen erklärt Andreas Schwab (CDU), Sprecher der EVP-Fraktion im Binnenmarktausschuss.
„Für uns war von Anfang an besonders wichtig, dass die Einführung von Verbandsklagen wirklich den Verbrauchern zu Gute kommt und nicht nach amerikanischem Vorbild eine Klageindustrie in Europa geschaffen wird. Leider konnten wir dieses Ziel nicht vollständig umsetzen. Das liegt vor allem daran, dass zwischen innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Klagen unterschieden wird.
Zwar schreibt das Trilog-Ergebnis Sicherheitsvorkehrungen wie das „Verlier zahlt“-Prinzip sowie strenge Kriterien für die Zulassung von Klagen vor. Dass diese jedoch auch bei innerstaatlichen Klagen berücksichtigt werden, ist zu bezweifeln. Dies wiederspricht nicht nur den Prinzipien des einheitlichen Binnenmarktes, sondern lässt auch befürchten, dass jeder Mitgliedstaat die Kriterien und Regeln erlässt, die er für richtig hält. Für solch ein Ergebnis brauchen wir keine EU-Gesetzgebung.“
Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 228 45938
Empfehlen Sie uns!