Hohlmeier: Historischer Durchbruch zugunsten der Rechtsstaatlichkeit im EU-Haushalt

05.11.2020

EU-Gelder werden zukünftig besser geschützt / Parlament setzt wesentliche Forderungen durch / Bürger und Unternehmen werden nicht für Fehler ihrer Regierungen bestraft

Zur "Trilog"-Einigung zwischen Mitgliedstaaten und Europaparlament  zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im EU-Haushalt erklärt Monika Hohlmeier (CSU), Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses und Co-Verhandlungsführerin des Europaparlaments:

"Ich danke den beiden Berichterstattern Petri Sarvamaa und Eider Gardiazabal Rubial für die fachlich hoch qualifizierten, effektiven und zielführenden Verhandlungen mit dem Rat. Ich bin stolz auf unser Verhandlungsteam.
Trotz des immensen Zeitdrucks und den Corona-bedingten Einschränkungen konnten wir einen sehr guten Kompromiss und einen historischen Durchbruch zugunsten der Rechtsstaatlichkeit im EU-Haushalt erreichen. 

Wesentliche Forderungen des Parlaments beim Anwendungsbereich, der Verfahrensdauer und dem Schutz der Endbegünstigten konnten wir vollständig durchsetzen und auch beim Abstimmungsmodus haben wir einen sinnvollen und zielführenden Kompromiss erzielt:

1. Insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz und schwerwiegende Steuervergehen sind im Anwendungsbereich explizit verankert.

2. Die Definition von Rechtsstaatlichkeit bezieht sich auf die in Artikel 2 des EU Vertrags verankerten Grundwerte der Union und die Kopenhagener Kriterien. Verstöße gegen diese stellen nicht nur ein Rechtsstaatlichkeitsproblem, sondern auch ein Problem für die finanziellen Interessen der EU dar. 

3. Präventive Vorkehrungen wurden verankert. Dadurch können auch drohende Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, die die Solidität der Haushaltsführung und Europäische Finanzinteressen tangieren, wirksam sanktioniert werden.

4. Das Verfahren zur Eröffnung von Sanktionen kann nicht über Jahre hinweg verschleppt oder mutwillig von einzelnen Mitgliedsstaaten blockiert werden. Die sogenannte „Notbremse“-Klausel ermöglicht es einem betroffenen Mitgliedsstaat lediglich den Europäischen Rat anzurufen, eine Blockade des Verfahrens ist damit jedoch nicht möglich. Der Rat hat unter normalen Umständen die gesetzliche Verpflichtung nach einem Monat zu entscheiden. Sollte der Mitgliedsstaat den Europäischen Rat anrufen, würde dies nur zu einer zweimonatigen Verzögerung führen, bevor der Rat entscheiden muss.

5. Der Schutz von Empfängern von EU-Geldern und Begünstigten gemeinnütziger Projekte, Bürgerinnen und Bürger, NGOs, Landwirte und Firmen wird sichergestellt. Diese sollen nicht für Fehler und Versäumnisse ihrer Regierungen bestraft werden können. Mitgliedsstaaten, gegen die ein Verfahren unter dem Rechtsstaatlichkeitsmechanismus eingeleitet wurde, müssen weiterhin fristgerecht Zahlungen an die Begünstigten leisten. Die Kommission stellt sicher, dass dies auch tatsächlich geschieht, sonst kann ein Vertragsverletzungsverfahren mit entsprechenden weiteren Sanktionen eingeleitet werden.

Aufgrund dieser wichtigen Erfolge konnte letztendlich auch die Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit, eine der Kern-Forderungen der Mitgliedstaaten, akzeptiert werden. Obwohl wir hier gerne dem Kommissionsvorschlag einer "umgekehrten qualifizierten Mehrheit" gefolgt wären, ist dies die rechtlich fundierteste Abstimmungsmethode, da die EU Verträge für Abstimmungen im Rat, abgesehen von im Vertrag klar definierten Ausnahmen, die qualifizierte Mehrheit vorsehen. Es war für uns entscheidend, die Wirksamkeit der neuen Verordnung nicht durch rechtlich unsichere Regelungen im Abstimmungsmodus des Rates angreifbar zu machen.

Die neue Verordnung ist praktikabel und bietet uns endlich effektive Sanktionsmöglichkeiten gegen Missbrauch von EU-Geldern."

Für weitere Informationen:
Monika Hohlmeier MdEP: +32 228 45191