Radtke zu EuGH-Urteil zu Sozialleistungen: Richtern gelingt Spagat

06.10.2020

EuGH entscheidet für Gleichbehandlung für Wanderarbeitnehmer aber auch, dass eine Zuwanderung in die Sozialsysteme in der EU nicht geben darf / EU ist soziale Union

Zum heutigen Urteil des Gerichtshof der EU zum Ausschluss von EU-Bürgern von sozialen Grundleistungen (C-181/19  Jobcenter Krefeld) erklärt Dennis Radtke (CDU), sozialpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

„Die Aufgabenstellung für die Richter war hochkomplex.

In diesem Falle hat das Gericht entschieden, dass einem ehemaligen Wanderarbeitnehmer und dessen Kindern, die in Deutschland zur Schule gehen und denen somit laut Unionsrecht ein Aufenthaltsrecht zusteht,  das Recht auf Gleichbehandlung zustehen. Der Betroffene kam als Arbeitnehmer nach Deutschland und hat somit einen Beitrag geleistet. Auch die rechtliche Situation und die Absicherung der Kinder wurde so sichergestellt.

Es ist dem Gericht hier also ein Spagat gelungen. Es wird gleichzeitig klargestellt: Innerhalb der EU darf es keine Zuwanderung in Sozialsysteme geben, die Europäische Union ist aber eine soziale Union und Gleichbehandlung fundamental.“

Für weitere Informationen:
Dennis Radtke MdEP: +32 228 45650