Künstliche Intelligenz: Betreiber von Hochrisikosystemen sollen für Schäden haften

01.10.2020

Regulierung muss Rechtssicherheit schaffen und Raum für Innovation lassen / Betreiber von Hochrisikosystemen sollen für Schäden haften

Betreiber von KI-Systemen wie selbstfahrende Autos oder Paketauslieferungsdrohnen sollen für Schadensfälle haften müssen. Dies fordert der Rechtsausschuss in seiner heutigen Abstimmung über Zivile Haftung von Künstlicher Intelligenz. Hierzu kommentiert der rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Axel Voss (CDU):

„Wenn es um die Regulierung von Künstlicher Intelligenz geht, brauchen wir einen Ansatz, der gleichzeitig Rechtssicherheit für Gesellschaft und Unternehmen herstellt sowie Raum für digitale Innovationen lässt. Mit der heutigen Abstimmung weisen wir der EU-Kommission den Weg.

Der europäische Rahmen für die zivilrechtliche Haftung ist bereits funktionsfähig, weshalb nur kleine Änderungen in Bezug auf KI erforderlich sind. Das heißt für uns: Wir müssen in erster Linie eine Rechtslücke schließen, indem der Betreiber von KI-Systemen für den von ihnen verursachten Schaden haftbar gemacht wird. Dabei unterscheiden wir zwischen Hochrisiko- und allen anderen KI-Systemen. Nur die Hochrisikosysteme werden, nach sorgfältiger Auswahl durch die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit einem ständigen Ausschuss von Interessenvertretern, unter strenge Haftungsregeln fallen.

Ich erwarte nun, dass die EU-Kommission unseren Text in der vorliegenden Form übernimmt, die Konzepte weiterentwickelt und freue mich auf ihren Legislativvorschlag zu Beginn des nächsten Jahres."


Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +32 228 45302