Besserer Arbeitnehmerschutz bei prekären Beschäftigungsverhältnissen

19.02.2019

Neue EU-Richtlinie zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden schneller über Rechte und Pflichten informiert. 

Zur Verabschiedung der Richtlinie zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen im Ausschuss für Soziales und Beschäftigung des Europaparlaments sagte der Europaabgeordnete Dennis Radtke (CDU), der die Richtlinie für die EVP-Fraktion betreut:

"Wir modernisieren europäisches Arbeitsrecht und passen es an die neue Arbeitswelt an. Neue Arbeitsformen nehmen immer weiter zu. Darum ist es wichtig, dass wir auch Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen Schutz, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit bieten. Durch die neue Richtlinie werden weitere zwei bis drei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst, die bisher ausgeschlossen waren. Dazu gehören Plattformarbeiter, Hausangestellte, Belegarbeiter, Arbeiter mit Nullstundenverträgen und andere Kurzzeitbeschäftigte. Diese und alle Arbeitnehmer in Europa werden zu Beginn ihrer Beschäftigung, innerhalb der ersten Woche, schriftlich darüber informiert, was ihre Grundrechte und -pflichten sind. Dazu gehören Informationen über ihre Vergütung, ihren Arbeitsplan und die Dauer ihres Vertrages. Dies ist eine große Verbesserung zur geltenden Richtlinie von 1991, bei der Arbeitnehmer bis zu zwei Monate auf diese Informationen warten mussten.

Mit der Novellierung der Richtlinie werden jedoch nicht nur Informationsrechte verbessert. Die neuen Standards führen auch ganz neue Rechte für Arbeitnehmer ein. Damit wird nun mehr Verlässlichkeit hergestellt. So darf die Probezeit im Normalfall nicht länger als sechs Monate dauern. Außerdem können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern. die nur Teilzeit arbeiten, nicht untersagen, eine weitere Beschäftigung aufzunehmen. Arbeitnehmer mit Abrufverträgen wie Nullstundenverträgen müssen ausreichend im Voraus informiert werden, wann sie zur Arbeit gerufen werden können und für welche Zeiträume. Arbeitnehmer haben das Recht auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber kurzfristig kündigt, ohne die Frist einzuhalten. Zudem soll obligatorische Fortbildung immer kostenlos für den Arbeitnehmer sein."

Hintergrund:
Mit der Richtlinie, über die sich Europaparlament und Mitgliedstaaten bereits verständigt haben, sollen neue Rechte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen werden. Insbesondere der Schutz von Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen soll verbessert werden. Dabei sollen jedoch die Arbeitgeber nicht zusätzlich belastet und die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewahrt werden. Der Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen geht auf die Überarbeitung der derzeitigen Richtlinie über schriftliche Erklärungen zurück. Dort ist seit 1991 der Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf schriftliche Unterrichtung über wesentliche Aspekte ihres Beschäftigungsverhältnisses bei Beschäftigungsbeginn festgeschrieben.

Für weitere Informationen: Dennis Radtke MdEP, Tel. +32 2 284 7650