Rumänien: Rechtsstaatsverfahrens nach Artikel 7 als Option

03.10.2018

Rechtsstaatliche Grundsätze dürfen nicht eingeschränkt werden. Die zunehmende Korruption und die Schwächung der Justiz sind inakzeptabel.

Zur heutigen Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien erklärt die Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe Angelika Niebler (CSU):

"Im August gingen hunderttausende Rumänen auf die Straße. Sie demonstrierten friedlich gegen Korruption und Straffreiheit für Beamte und Politiker. Die sozialistische Regierung höhlt in Rumänien zunehmend den Rechtsstaat aus und schwächt die Justiz. Werden dort rechtsstaatliche Grundsätze verletzt und die Kontrolle der Justiz massiv eingeschränkt, muss gegen Rumänien ein Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 eröffnet werden. Wir müssen in Europa dieselben Standards anlegen: Was für Polen gilt, muss auch für Rumänien gelten. Rechtsstaatliche Grundsätze dürfen nicht eingeschränkt werden, Korruption darf nicht legalisiert werden. Die Bürger Rumäniens haben sehr deutlich gezeigt, dass sie Transparenz und Integrität wollen. EVP, CSU und CDU unterstützen die Menschen in Rumänien.“

Hintergrund:
Die Resolution zu Rumänien wird voraussichtlich in der November-Plenarwoche abgestimmt.


Für weitere Informationen:
Prof. Dr. Angelika Niebler MdEP, Tel. +33 388 17 5390