Dienstleistungsrichtlinie: Faire Regeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen
Dienstleistungsrichtlinie: Faire Regeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen
Nicht nur Waren werden über die Grenzen ausgetauscht, auch Dienstleistungen können und sollen über die Grenze hinweg erbracht werden. Beispiel: Ein deutscher Heizungs- und Sanitärbetrieb aus Baden-Württemberg wird auf einer Baustelle im Elsass tätig. Oder: ein belgisches Reiseunternehmen bietet Reisebusfahrten in Deutschland an.
Grenzüberschreitendes Tätigwerden darf nicht durch lästige Formalitäten oder zu viel Bürokratie behindert werden. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament wird weiter auf eine Verbesserung und Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit drängen, damit der grenzüberschreitende Austausch von Dienstleistungen für die Beteiligten einfacher und attraktiver gestaltet wird. Nationale Schutzstandards dürfen dabei aber nicht leichtfertig umgangen werden. Berufliche Qualifikationen müssen transparent nachgewiesen werden.