Walsmann: Erstmals europaweiter Schutz für traditionelle Handwerkskunst

02.05.2023

EU-weiter Schutz für Handwerkskunst aus den Regionen Europas / Hersteller und Verbraucher profitieren von Echtheitsgarantie / schnelles und unkompliziertes Anmeldeverfahren für ganze EU

Vertreter von Europaparlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission haben sich über eine Verordnung über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geeinigt. Hierzu erklärt Marion Walsmann (CDU), stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für das Dossier:

„Heute ist ein wichtiger Tag für die Handwerkskunst aus den Regionen Europas. Erstmals schaffen wir einen europaweiten Schutz, der die Echtheit, Qualität und Herkunft von in der EU hergestellter Handwerkskunst wie Porzellan, Schmuck und ähnlicher Produkte garantiert. Anstatt verschiedene Anträge in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten zu stellen, kann mit einem einzigen Antrag ein europaweiter Schutz erlangt werden. Kunden, die etwa Solinger Schneidwaren oder Meissner Porzellan kaufen, haben dann die Gewissheit, dass die erworbenen Produkte keine Fälschung oder Nachahmung sind. Der Schutz der geografischen Angaben soll sowohl offline, als auch im Online-Handel gelten. Auch Domainnamen werden somit geschützt.

Das neue Schutzsystem führt zu einer echten Win-Win-Situation. Die Hersteller der Produkte profitieren vom Schutz ihrer traditionellen Handwerkskunst und schaffen damit einen wirtschaftlichen Mehrwert, der das Potential hat, sich auf eine gesamte Region auszudehnen. Zudem herrscht nun Rechtsklarheit im Falle von Nachahmungen. Verbraucher wiederum profitieren von der durch eine geographische Angabe gegebenen Gewissheit, dass sie ein echtes Produkt mit spezifischen Eigenschaften kaufen.

Besonders freue ich mich, dass es uns gelungen ist, ein schnelles und kostengünstiges Anmeldeverfahren für diesen neuen Schutz durchzusetzen. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittelständische Betriebe können darüber hinaus besondere Unterstützung erhalten und von günstigen Gebühren profitieren.

Derzeit schützen wir auf nationaler Ebene nur zwei Produkte, die Solinger Schneidwaren und die Glashütte Uhren. Wir haben aber noch viel mehr regionale Produkte in Deutschland, die europaweit schützenswert sind. Es ist gut, dass dies jetzt unkompliziert umgesetzt werden kann.“

Hintergrund:
Die Möglichkeit, den Ursprung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie z.B. die Thüringer Rostbratwurst auf europäischer Ebene schützen zu lassen, besteht bereits seit 1992. Einen EU-weiten Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte gibt es jedoch noch nicht. Mit dieser Verordnung soll ein unmittelbar geltender Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse (wie Schmuck, Textilien, Glas, Porzellan usw.) auf EU-Ebene eingeführt werden, der den bestehenden EU-Schutz für geografische Angaben im Agrarbereich ergänzt. In der EU wird geschätzt, dass an die 300 handwerkliche und industrielle Erzeugnisse von einem solchen Schutz profitieren könnten. 16 Mitgliedstaaten haben bereits auf nationaler Ebene einen Schutz vorgesehen. Für die Eintragung und das Verfahren gibt es allerdings unterschiedliche Voraussetzungen. Nunmehr soll mit nur einer einzigen Anmeldung ein europaweiter Schutz der traditionell gefertigten Erzeugnisse ermöglicht werden.

Für weitere Informationen:
Marion Walsmann MdEP, Tel. +32 228 45113