Walsmann: Besserer Schutz der Verbrauerinnen und Verbrauer vor unsicheren Produkten

30.03.2023

Hersteller müssen Kontaktperson für Verbraucher benennen / strengere Regeln auch für Online-Marktplätze / Hersteller müssen bei Rückrufen den Käufern Alternativen anbieten / Vorschriften treten voraussichtlich Ende 2024 in Kraft

Das Plenum hat heute mit breiter Mehrheit die Reform der Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 besiegelt. Hierzu erklärt Marion Walsmann (CDU), Berichterstatterin der EVP-Fraktion für das Dossier:

„Es kann nicht sein, dass ein Puppenbett strengeren Sicherheitsanforderungen unterliegt als ein Kinderbett. Damit ist künftig Schluss. Mit der heutigen Abstimmung reformieren wir die in der EU geltenden Sicherheitsanforderungen für Produkte. Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unsicheren Waren geschützt werden unabhängig von Ursprungsland, Beschaffenheit und Verkaufsweg.

Wenn unsichere Produkte aus Drittländern in der EU verkauft werden, dann haben Verbraucher oftmals das Problem, dass sie den Hersteller aus dem Drittland bei Sicherheitsbedenken nicht ausfindig machen können. Künftig müssen alle Unternehmen, die ein Produkt auf dem EU-Markt in den Verkehr bringen möchten, eine verantwortliche Person in der EU benennen. So haben die Verbraucher und auch die Marktüberwachungsbehörden bei Produktsicherheitsproblemen immer eine Kontaktperson in der EU.

Die neuen Regeln nehmen auch Online-Marktplätze verstärkt in die Pflicht. Diese müssen gefährliche Produkte schnellstmöglich von ihrer Internetseite nehmen. Es kann nicht sein, dass gefährliche Produkte, die in den Geschäften bereits aus den Regalen genommen wurden, noch in den virtuellen Regalen der Online-Marktplätze zu finden sind. Darüber hinaus müssen Online-Marktplätze eine einzige Anlaufstelle für die Verbraucher zur Verfügung stellen, damit Sicherheitsbedenken schneller gemeldet werden können.

Schätzungen zufolge werden rund ein Drittel der in der EU zurückgerufenen Produkte weiterhin von Verbrauchern verwendet. Aus diesem Grund gelten für Rückrufe künftig konkrete Regeln. Zudem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher, die das gefährliche Produkt gekauft haben, nicht nur über den Rückruf informiert werden, sondern ihnen müssen zwei Abhilfemaßnahmen angeboten werden, die  Reparatur, Ersatz oder eine Rückerstattung in Höhe des Kaufpreises umfassen.“

Hintergrund:
Die Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie stammt aus dem Jahre 2001, seitdem haben sich sowohl die Produkte selbst als auch die Vertriebswege verändert. Die bisherige Richtlinie soll nun durch eine Verordnung ersetzt werden. Die jetzige Plenarabstimmung besiegelt das Trilogergebnis vom letzten November. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich ab Dezember 2024 Anwendung finden.

Für weitere Informationen:
Marion Walsmann MdEP, Tel. +32 228 45113