Seekatz/Braunsberger-Reinhold zur Geldwäsche-Verordnung: Präzise und mit Maß vorgehen

18.01.2024

Barzahlungsobergrenze bei 10000 Euro / Einigung auf risikobasierten Ansatz / Schwellenwert für die Eigentumsbeteiligung bei 25 Prozent

Vertreter von Europaparlament, Rat und EU-Kommission haben heute Nacht eine politische Einigung zur Geldwäsche-Verordnung erzielt. Dazu erklären Ralf Seekatz (CDU) und Karolin Braunsberger-Reinhold (CDU), beide Berichterstatter der EVP-Fraktion für die Geldwäsche-Verordnung: 


Ralf Seekatz:

„Sozialdemokraten, Grüne und Liberale hatten völlig die Lebenswirklichkeit aus den Augen verloren und wollten eine Barzahlungsobergrenze von 3.000 Euro in der EU einführen. In zähen Verhandlungen, die insgesamt über zwei Jahre dauerten, konnten wir im Europäischen Parlament eine Obergrenze von 7.000 Euro erkämpfen. Jetzt wurde der Wert letztendlich auf 10.000 Euro korrigiert. Damit können wir leben, schließlich müssen Kunden in Deutschland bei Bankeinzahlungen über 10.000 Euro schon heute einen Nachweis über die Herkunft erbringen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird sich somit nichts ändern.

Auch für den deutschen Fußball konnten wir mit einem klaren Sieg im Gepäck die Heimreise nach Brüssel antreten. Wir konnten verhindern, dass sämtlichen Fußballvereinen von der ersten bis zur dritten Bundesliga umfangreche Prüfungspflichten auferlegt werden. Damit hätten wir nicht nur finanzstarke Proficlubs aus der ersten Liga, sondern auch den Breitensport mit Vereinen aus der dritten Liga mit kleinem Budget und wenigen Mitarbeitern, die jetzt schon mit geringen Sponsoren- und Fernsehgeldern ums nackte Überleben kämpfen, vor erhebliche Herausforderungen gestellt.

Geldwäschebekämpfung muss auch in der Praxis umsetzbar sein und darf unsere Bürger, aber auch die vielen kleinen und mittleren Banken und Sparkassen nicht mit völlig unverhältnismäßiger Bürokratie und Überregulierung drangsalieren. Jetzt konnte sich letztendlich ein risikobasierter Ansatz durchsetzen, mit dem wir die großen Fische fangen wollen. Ich begrüße es deshalb, dass der Schwellenwert für die Eigentumsbeteiligung auf 25 Prozent verhandelt werden konnte, was auch internationaler Standard ist. Dadurch werden unnötiger Prüfungsaufwand und Wettbewerbsnachteile von Unternehmen aus der EU vermieden.“


Karolin Braunsberger-Reinhold:

“Von Anfang an haben wir uns entschieden für klare, starke und EU-weit einheitliche Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt. Wir müssen dabei aber präzise und mit Maß vorgehen. Es darf nicht passieren, dass die Regelungen zu Lasten wichtiger Bürger- und Freiheitsrechte sowie Datenschutzbestimmungen fallen. Die Barzahlungsobergrenze war eines der Aufregerthemen schlechthin. Alle ab den Liberalen wollten willkürlich niedrige Vorgaben machen. Schon allein mit Blick auf die zwischenzeitlich horrenden Inflationsraten in der gesamten EU war das ohne Sinn und Verstand. Mit der jetzigen Grenze von 10.000 Euro sind wir so weit wie möglich nach oben gegangen. 

Der Personenkreis der politisch Exponierten Personen (PEPs) wird mit erhöhtem Risiko eingestuft und engmaschiger überprüft. Die Linke Seite des Hauses wollte jeden ehrenamtlichen Lokalpolitiker als PEP einzustufen. Das hätte zur Folge gehabt, dass selbst ein Ortsbürgermeister einer 500-Seelen-Gemeinde und seine Geschwister stärker durchleuchtet worden wären - eine Katastrophe für das politische Engagement vor Ort. Das konnten wir verhindern. Diese Prüfpflichten fallen nun erst ab einer Einwohnerzahl von 50.000 an, das entspricht der Größe einer Großen Mittelstadt bei uns in Deutschland. Darüber hinaus soll nur bei den Geschwistern von Mitgliedern der nationalen Regierung genauer hingeschaut werden. Bei uns in Deutschland entspricht das den Bundesministern.“

Für weitere Informationen:
Ralf Seekatz MdEP, Tel. +33 3881 75920
Karolin Braunsber-Reinhold MdEP, Tel. +33 3881 75207