Seekatz/Braunsberger-Reinhold zum Anti-Geldwäsche-Paket: Schlupflöcher endlich schließen

28.03.2023

Bekämpfung von Geldwäsche muss mit organisierter Kriminalität mithalten / Geldwäschebekämpfung muss aber auch in der Praxis umsetzbar sein / Berufsgeheimnis rechtsberatender Berufe erhalten

Die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON) sowie bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) haben heute in einer gemeinsamen Sitzung die verbleibenden drei Teile des Geldwäschepaketes abgestimmt. Dazu erklären die Berichterstatter der EVP-Fraktion für die Geldwäsche-Verordnung:

Ralf Seekatz (CDU):
„Es ist höchste Zeit, dass aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt wurde. Durch die starke Fragmentierung hatten wir in den entscheidenden Bereichen bisher keine einheitlichen Rahmenbedingungen. Die organisierte Kriminalität war immer einen Schritt voraus. Dank des gemeinsamen europäischen Regelwerks können die bestehenden Schlupflöcher geschlossen werden.

Geldwäschebekämpfung muss aber auch in der Praxis umsetzbar sein und darf unsere Bürger sowie die vielen kleinen und mittleren Banken und Sparkassen nicht mit völlig unverhältnismäßiger Bürokratie überfordern. In der Vergangenheit wurde eine Vielzahl der Verdachtsmeldungen nicht verarbeitet. Mit dem neuen Ansatz geht es uns nun darum die großen Fische zu fangen. Bei der Berechnung und Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers konnten wir dafür sorgen, dass unnötiger Prüfungsaufwand vermieden wird. Der Schwellenwert für die Eigentumsbeteiligung konnte von fünf auf 15 Prozent verhandelt werden. Die Chancen stehen gut, dass der Rat den Wert in den Trilogverhandlungen noch weiter nach oben korrigiert.

Sozialdemokraten und Grüne haben völlig realitätsfern eine Barzahlungsobergrenze von 3.000 Euro gefordert. Wir von der CDU/CSU-Gruppe haben eine Obergrenze von 7.000 Euro hart erkämpft und die Mitgliedsstaaten werden sicherlich einen Wert von 10.000 Euro anstreben. Bei uns in Deutschland müssen Kunden bei Bankeinzahlungen über 10.000 Euro heute schon einen Nachweis über die Herkunft erbringen.”


Karolin Braunsberger-Reinhold (CDU):
„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir dringend Nachholbedarf bei der EU-weiten Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung haben. Umso bedauerlicher ist es, dass im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission die sozialdemokratischen und grünen Co-Berichterstatter die Realität aus den Augen verloren haben. Schon heute stauen sich 100.000 unbearbeitete Verdachtsmeldungen in Deutschland. Der Berichtsentwurf hätte das ganze System mit unbrauchbaren Meldungen förmlich überschwemmt.  Für uns ist deshalb der risikobasierte Ansatz entscheidend. Eine präzise Verbesserung der bestehenden Strukturen und eine maßvolle Erweiterung der Verpflichtungen findet sich nun an entscheidenden Stellen in der gesamten Verordnung.

Das Endergebnis trägt nun erkennbar die Handschrift von CDU und CSU. Das Berufsgeheimnis der rechtsberatenden Berufe ist eine der Grundfesten unseres Rechtsstaates. Teilen unseres Hauses scheint dieses Prinzip komplett egal zu sein, sie wollten es bis zur Unkenntlichkeit aufweichen. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben, denn unsere Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Vom Anwalt bis zum Steuerberater - wenn ich mir rechtlichen Beistand hole, muss ich mich darauf verlassen können, dass dieses Gespräch absolut vertraulich bleibt. Unsere Bürgerinnen und Bürger brauchen diesen geschützten Raum.“

Für weitere Informationen:
Ralf Seekatz MdEP, Tel +32 228 45920
Karolin Braunsberger-Reinhold MdEP, Tel. +32 228 45207