Schwab/Gahler: Sicherheit und Verteidigung geht nur gemeinsam

25.03.2021

Europaparlament stimmt über Umsetzung des EU-Verteidigungspakets ab / Mitgliedstaaten denken Verteidigung weiter national / Binnenmarkt für Verteidigungsgüter notwendig

Zur heutigen Abstimmung des Europaparlaments zur Umsetzung des EU-Verteidigungspaket erklären Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter und Michael Gahler (CDU), außenpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

Andreas Schwab (CDU):
"Der Sektor der Verteidigungsindustrie ist nicht nur von strategischer Bedeutung für die Sicherheit Europas und leistet auch einen wichtigen Beitrag zur europäischen Wirtschaft. Dass die Mitgliedstaaten der Verteidigungsindustrie im eigenen Land noch immer klar den Vorzug geben und die Europäischen Richtlinien mit der Berufung auf Ausnahmeregeln aushebeln, zeigt, dass noch immer das Bewusstsein dafür fehlt, dass wir unsere Sicherheit und Verteidigung in Europa nur gemeinsam gewährleisten können."

Michael Gahler (CDU):
"Gerade in Zeiten wachsender internationaler Herausforderungen und steigenden Drucks auf die nationalen Haushalte sind die Mitgliedsstaaten mehr denn je gefordert, das volle Potenzial europäischer Kooperationsmöglichkeiten, wie das der Verbringungs- und Beschaffungsrichtlinie, gezielt zu nutzen, um Europas Verteidigungs- und internationale Handlungsfähigkeit gemeinsam weiter auszubauen. Ein weiter so des nationalen Klein-Klein können wir uns nicht länger leisten."

Hintergrund:
Das Europäische Parlament hat heute einen Bericht zum Umsetzung des sogenannten Verteidigungspakets aus dem Jahr 2009 angenommen. Das Verteidigungspaket (bestehend aus „Verbringungsrichtlinie“ und „Beschaffungsrichtlinie“), hat zum Ziel, den Binnenmarkt für Verteidigungsgüter zu öffnen, die grenzüberschreitende Beschaffung zu erleichtern und eine EU-weite industrielle Basis in den europäischen Verteidigungs- und Sicherheitssektoren aufzubauen. Ziel ist auch, den Sektor zu stärken, um eine Ineffizienz bei den Ausgaben aufgrund von Duplikaten, mangelnder Interoperabilität zu vermeiden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die bestehenden europäischen Regeln ausreichend sind, dass aber eine noch entschiedenere Durchsetzung der Regeln durch die EU Kommission erforderlich ist.

Bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen und der Verbringung von Rüstungsgütern finden die Regeln des EU-Binnenmarktes grundsätzlich Anwendung. In Art. 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) bietet sich jedoch die Möglichkeit, aus Gründen der nationalen Sicherheit von der Anwendung der übrigen Vorschriften der EU-Verträge – etwa den Marktfreiheiten oder dem Wettbewerbsrecht der EU – befreit zu werden. Der Rückgriff der Mitgliedstaaten auf Art. 346 AEUV ist noch immer die Regel bei Aufträgen im Verteidigungsbereich, was einer systematischen Umgehung der EU-Regeln durch die Mitgliedstaaten gleichkommt.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP:         +32 228 45938
Michael Gahler MdEP:                 +32 228 45977