Schwab/Bentele: Ansatz 'Recht auf Reparatur' stößt an seine Grenzen

07.04.2022

Plenum fordert Recht auf Reparatur von Produkten im Binnenmarkt / Lebenszyklus von Produkten sollten ausschlaggebend sein / Ansatz stößt an Grenzen

Das Plenum nimmt heute eine Entschließung zum Recht auf Reparatur von Produkten im Binnenmarkt an. Hierzu erklären:

Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
„Es gibt Produkte, die nicht repariert werden können, die aber viel länger halten als andere Produkte, bei denen die Reparierbarkeit gewährleistet ist. Solchen Besonderheiten muss Rechnung getragen werden, damit der Binnenmarkt auch künftig vielfältige Produkte fördert. Anreize für reparierbare und länger haltbare Produkte dürfen nicht dazu führen, dass eine Planwirtschaft rund um das Recht auf Reparatur eingeführt wird. Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Bezahlbarkeit von Produkten dürfen nicht unter den Tisch fallen.“


Hildegard Bentele (CDU), Mitglied im Umweltausschuss und EVP-Berichterstatterin zur Strategie für kritische Rohstoffe:
„Das ‚Recht auf Reparatur‘ liegt vielen Bürgerinnen und Bürgern am Herzen, das erfahre ich aktuell und konkret auch aus den Beratungen in der EU-Zukunftskonferenz. Auch ich unterstütze, dass wir angesichts der dringenden Notwendigkeit zur deutlichen Einsparung an Energie und Ressourcen Handlungsbedarf im Produktdesign haben. Auschlaggebend sollte dabei der Lebenszyklus sein: Produkte sollten schon bei der Herstellung, während ihres Einsatzes und an ihrem Lebensende reparierbarer und wiederverwendbarer sein.  Das heißt aber auch, dass jeweils produktspezifisch geschaut werden muss, wann eine Reparatur und Updates sinnvoll sind und wann der Ansatz an Grenzen stößt. Außerdem braucht es Anreize, damit sich Verbraucher bei der Wahl zwischen Neukauf oder Reparatur eines Geräts auch wirklich für die Reparatur entscheiden. Dazu gehört auch der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur sowohl für Reparaturen als auch Recycling.“

Hintergrund:
Die Abstimmung des Entschließungsantrags zum Recht auf Reparatur findet heute Mittag statt. Der Entschließungsantrag hebt hervor, wie wichtig die Reparierbarkeit von Produkten im Binnenmarkt ist und unterstreicht, dass die Reparierbarkeit nicht auf Kosten anderer wichtiger Faktoren wie Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit von Produkten eingeführt werden sollte.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 38817 5938
Hildegard Bentele MdEP, Tel. +33 38817 5234