Zur heutigen Plenardebatte des Europäischen Parlaments zur Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:
"Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt, auch wenn es manchmal anstrengend sein kann. Allerdings heißt das auch: Wer in Europa Geld verdienen will, muss europäisches Recht einhalten. Es ist gut, dass in der EU der DSA gilt. Mit dem Gesetz über digitale Dienste stellen wir den Schutz unserer Demokratie sicher, bekämpfen Fehlinformationen und ausländische Einmischungen und wahren gleichzeitig die Meinungsfreiheit auch im digitalen Zeitalter. Was für die gedruckten Zeitungen gilt, muss auch in der digitalen Welt gelten, in der sich Informationen, ob richtig oder falsch, exponentiell schnell verbreiten können.
Es muss sichergestellt sein, dass individuelle Meinungen nicht durch Bots oder algorithmische Verzerrungen verstärkt werden. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist aber nicht grenzenlos. Es gibt keine Meinungsfreiheit ohne Pluralität.
Wenn Plattformen gegen europäische Vorschriften verstoßen und es versäumen, gegen Informationsmanipulation, intransparente Verweissysteme und Werbung sowie gegen das Absaugen von Daten vorzugehen, muss die EU unverzüglich handeln. Bei Verstößen müssen die im Gesetz festgelegten Sanktionen unmittelbar greifen."
Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP: +33 388 175938
Pressestelle der CDU/CSU-Gruppe:
Johannes Haenicke: +32 470 895178; johannes.haenicke [at] ep.europa.eu
Hanna Vauchelle: +32 489 391366; hanna.vauchelle [at] ep.europa.eu
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