Schwab zu Zugeständnissen von Amazon: "DMA zeigt Wirkung"

14.07.2022

Amazon macht im Kartell-Streit mit der EU Zugeständnisse / Handelsriese bietet an Daten der Verkäufer nicht für eigenes Einzelhandelsgeschäft zu verwenden

Zu den heute veröffentlichten Zugeständnissen von Amazon in der laufenden Kartellrechtssache erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

„Die Zugeständnisse von Amazon zeigen, dass das Gesetz über digitale Märkte bereits einen gewissen Biss hat. Die Zusagen stehen weitgehend im Einklang mit den Regeln des Digital Markets Act (DMA) zur Nutzung nicht-öffentlicher Daten im Wettbewerb mit Verkäufern.

Das Gesetz über digitale Märkte gibt die Richtung für die digitalen Kartellfälle der nächsten Jahre vor. Sowohl die jetzt gemachten Zugeständnisse als auch die Regeln des DMA schaffen für innovative Produktentwickler ein faireres Verkaufsumfeld. Wenn sie bei Amazon Marketplace verkaufen, müssen sie keine obligatorische Bindung an Prime befürchten.

Wir wollen, dass die besten und nicht nur die größten Unternehmen Erfolg haben. Daher begrüße ich die heutigen Zusagen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung."

Hintergrund:
Die Zugeständnisse betreffen die Verkäufer in drei Bereichen ihres Kerngeschäfts:
- Amazon wird aufhören, die Daten der Marketplace-Verkäufer für sein eigenes Einzelhandelsgeschäft zu verwenden.
- Amazon bietet an, Verkäufer bei der Rangfolge ihrer Angebote für die "Buy Box" auf seiner Website gleich zu behandeln.
- Amazon wird diskriminierungsfreie Bedingungen und Kriterien für Verkäufer und Angebote für Prime festlegen. Zudem soll es Prime-Verkäufern ermöglicht werden, jeden Spediteur für ihre Logistik- und Lieferdienste frei zu wählen und die Bedingungen direkt mit dem Spediteur ihrer Wahl auszuhandeln. Amazon sagt darüber hinaus zu, die über Prime erhaltenen Informationen über Drittanbieter nicht für seine eigenen Logistikdienste verwenden. 

Die EU-Kommission räumt Amazon-Wettbewerbern bis Anfang September Zeit ein, um Feedback zu den Zusagen zu geben. Danach entscheidet sie, ob sie die Zusagen annimmt und ihre Untersuchung im Rahmen des Kartellverfahrens eventuell beendet. Das Verfahren war 2020 eröffnet worden.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 228 45938