Schwab zu Google: Mehr Fairness auf digitalen Märkten nötig

14.06.2023

EU-Kommission startet Kartellverfahren / Missbrauch marktbeherrschender Stellung schadet EU-Binnenmarkt / auch für Google gelten EU-Wettbewerbsregeln 

Die EU-Kommission hat heute ein Wettbewerbsverfahren gegen Google eröffnet. Hierzu erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Berichterstatter für den Digital Markets Act:

"Dieses neue Kartellverfahren gegen Google bei einem digitalen Dienst zeigt, dass noch viel für die Fairness auf den digitalen Märkten getan werden muss. Zu viel Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen hat unseren Binnenmarkt teilweise zerstört.

Es ist an der Zeit, denjenigen, die nicht in der Lage sind, sich an die EU-Marktregeln zu halten, eine scharfe Abfuhr zu erteilen.

Dies ist immer noch ein "altes" Problem, das nicht in den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes über digitale Märkte fällt. Die Entscheidung der EU-Kommission beweist, dass das Wettbewerbsrecht die neue Ex-ante-Verordnung ergänzt und dass eine strenge und erfolgreiche Durchsetzung der Wettbewerbsregeln für das ordnungsgemäße Funktionieren der digitalen Märkte weiterhin unerlässlich ist.“


Hintergrund:
In der heutigen Mitteilung der EU-Kommission wird Google wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV) auf dem Markt für Online-Werbedienstleistungen verurteilt, weil es seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung in der "Ad-Tech"-Lieferkette zum Nachteil konkurrierender Anbieter von Werbetechnologiedienstleistungen wie Werbetreibende und Online-Publisher bevorzugt. Insbesondere Googles Präsenz auf den verschiedenen Ebenen der Lieferkette für Online-Display-Werbung führt dazu, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, indem es den Zugang Dritter zu Nutzerdaten für Werbezwecke auf Websites und in Apps einschränkt und diese Daten für seine eigene Nutzung zurückbehält.

In der Mitteilung der Beschwerdepunkte stellt die Kommission fest, dass in diesem besonderen Fall eine verhaltensbezogene Abhilfemaßnahme wahrscheinlich unwirksam ist, um das Risiko zu verhindern, dass Google sein wettbewerbswidriges Verhalten fortsetzt. Darüber hinaus führt die Präsenz von Google auf beiden Seiten des Marktes mit seinem Publisher Ad Server und seinen Ad-Buying-Tools zu Interessenskonflikten. Aus diesem Grund vertritt die Kommission vorläufig die Auffassung, dass Google einen Teil seines Werbetechnologiegeschäfts verkaufen sollte - eine extreme Maßnahme, die in der Vergangenheit nur selten ergriffen wurde.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 3881 75938