Schwab: Vereinfachung von Reparaturen und verständliche Aussagen zur Umweltverträglichkeit helfen Verbrauchern in ganz Europa

22.03.2023

EU-Kommission veröffentlicht „Verbraucher-Paket“ mit Richtlinie zur „Belegung von Umweltaussagen“ sowie einem Gesetzesvorschlag zum „Recht auf Reparatur“ / Klar regeln, welche Reparaturen der Nachhaltigkeit dienen und Verbraucher schützen – und welche nur höhere Kosten bedeuten

Zu den heute veröffentlichten Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission zum „Recht auf Reparatur“ und zur "Belegung von Umweltaussagen" sagt Andreas Schwab (CDU), binnenmarkt- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Eine Vereinfachung von Reparaturen und verständliche Aussagen zur Umweltverträglichkeit helfen Verbrauchern in ganz Europa. Das geht aber nur, wenn in Europa auch einheitliche Anforderungen bestehen, weil für Verbraucher und Hersteller nur dadurch im gesamten Binnenmarkt dieselben Rechte und Pflichten gelten. Als Berichterstatter zur Verbraucherrechterichtlinie (2011) weiß ich, wie wichtig ein einheitlicher europäischer Rahmen ist, damit Verbraucher europaweit effektiv geschützt sind.

Denn innerhalb der Gewährleistungsfrist haben Verbraucher für alle Produkte einen Anspruch auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands, wenn der Verkäufer haftet. Der Vorschlag der Kommission will das Recht auf Reparatur innerhalb dieser zweijährigen Frist nun auch auf selbstverschuldete Schäden erweitern. Das kann nicht für alle Güter funktionieren, sondern das Recht auf Reparatur muss für jedes Einzelprodukt festgelegt werden. Mit der automatischen Verknüpfung zwischen dem Recht auf Reparatur und der Öko-Design-Verordnung schafft sich die Kommission einen Freifahrtschein, ohne dass das Europäische Parlament eingezogen werden kann. Da die Öko-Design-Verordnung langfristig deutlich mehr als nur Haushaltgeräte umfassen soll, muss klar geregelt werden, welche Reparaturen der Nachhaltigkeit dienen und Verbraucher schützen – und welche nur höhere Kosten bedeuten“.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat heute das „Verbraucher-Paket“ vorgestellt, bestehend aus der sogenannten „Belegung von Umweltaussagen“ ("Green Claims")-Richtlinie sowie dem Gesetzesvorschlag zum „Recht auf Reparatur“. Durch die Richtlinie zur Belegung von Umweltaussagen soll sog. „Greenwashing“ bekämpft werden, indem Mindestanforderungen an die wissenschaftliche Belegbarkeit von Aussagen zur Umweltverträglichkeit gestellt werden. Dadurch sollen Verbraucher einfacher Aussagen zur Umweltverträglichkeit auf Produktetiketten vergleichen können, was das Vertrauen in Nachhaltigkeitslabels und die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten stärken soll.

Der Vorschlag zum „Recht auf Reparatur“ ändert die Verbraucherrechterichtlinie sowie die Warenkaufrichtlinie. Innerhalb der gesetzlichen Garantie von zwei Jahren sollen fehlerhafte Produkte zukünftig reparieren werden müssen, solange die Kosten der Reparatur nicht höher als die Bereitstellung eines Ersatzgerätes sind. Für Verbraucher soll das kostenlos sein. Die zweijährige Gewährleistung greift, wenn Waren fehlerhaft sind oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweisen.  Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus sollen die Hersteller bestimmter Produkte verpflichtet werden, fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf kostenpflichtige Reparaturdienstleistungen anzubieten. Davon betroffen werden zunächst vor allem Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Backöfen oder Staubsauger sein, deren Reparierbarkeit in der Öko-Design-Verordnung geregelt ist. Mobiltelefone und Tablets sollen nach einiger Zeit folgen. Hersteller müssen dann Reparaturen auch bei Abnutzungsschäden durchführen, es sei denn, der Schaden ist technisch irreparabel. 

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP: +32 228 45938