Schwab: Für eine praxistaugliche Verbraucherkreditrichtlinie

12.07.2022

Binnenmarktausschuss bringt Neufassung auf den Weg / Prozesse verbessern statt nur ein Mehr an Informationen / kleine zinsfreie Darlehen weiterhin ohne Kreditwürdigkeitsprüfung möglich

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat heute über eine Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie abgestimmt. Hierzu erklärt Andreas Schwab (CDU), binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

„Die Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie stärkt Verbraucherrechte im Kreditwesen und passt das Regelwerk an die Digitalisierung an. Als EVP schützen wir Verbraucher, indem wir Prozesse verbessern, statt lediglich auf ein Mehr an Informationen zu setzen. Uns war es wichtig, einen zusätzlichen Papier-Dschungel zu vermeiden, der weder Verbraucher besser aufklärt noch Banken die Kreditwürdigkeit besser prüfen lässt.

Wir haben uns erfolgreich für mehr Praxis-Tauglichkeit eingesetzt: Kleine zinsfreie Darlehen bleiben weiterhin einfach möglich, sodass Verbraucher z.B. ihre neuen Handys auch in Zukunft in Raten ohne Kreditwürdigkeitsprüfung zahlen können. Gut erprobte Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit werden punktuell verbessert, denn Banken und Verbraucherrechtsorganisationen haben bereits Erfahrung mit der Durchsetzung. So kann Verbraucherschutz im Kreditwesen offline und online funktionieren."

Hintergrund:
Mit der heutigen Abstimmung hat der Binnenmarktausschuss auch grünes Licht für das Trilogmandat gegeben. Die Verbraucherkreditrichtlinie regelt die Vermarktung und Verbraucherrechte von Verbraucherkrediten bis zu 200.000€. Dabei werden die Regeln insbesondere auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Kreditwirtschaft und die Notwendigkeit europaweit einheitlicher Regeln angepasst.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab, Tel: +32 228 45938