Schwab begrüßt EuGH-Urteil zu internationalen Doppelverstößen

22.03.2022

EuGH urteilt zur Bestrafung bei internationalen Doppelverstößen / wichtiges Urteil für den Digital Markets Act / starke und rechtssicher ausgestalteter DMA ist somit umso wichtiger

Zum Urteil des europäischen Gerichtshofes zur Bestrafung bei internationalen Doppelverstößen erklärt Dr. Andreas Schwab (CDU), Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz:

"Dieses Urteil stellt die Regeln zur Doppelbestrafung im Binnenmarkt klar: wenn sektorielles Recht gebrochen wurde, kann auch die Wettbewerbsbehörde aktiv werden. Es braucht lediglich klare und präzise Regeln, wie die Kumulierung funktioniert. Das Urteil ist besonders wichtig für den Digital Markets Act: denn wenn in Zukunft die Internetgiganten nationales, sektorspezifisches Recht brechen, kann die EU-Kommission auch unter den neuen DMA-Regeln gegen die Tech-Riesen ermitteln - lediglich die Regeln müssen klar sein. Darum ist es jetzt umso wichtiger, einen starken und rechtssicher ausgestalteten DMA zu verabschieden."

Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof hat heute die Bedeutung des Verbotes der doppelten Strafverfolgung im EU-Binnenmarkt ausgelegt (Rechtssache C-151/20).
Demnach kann ein Unternehmen, welches von deutschen Behörden etwa wegen Preisabsprachen in einem anderen Land belangt wurde, dafür nicht erneut von den Behörden des anderen Staats bestraft werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist hier abrufbar: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-03/cp220049de.pdf  

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP: +32 228 45938