Schneider: Verhandlungsabbruch zum sog. Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

31.05.2023

EVP-Fraktion verlässt Verhandlungen zum sog. Gesetz zur Wiederherstellung der Natur / Ablehnung schon in den Agrar- und Fischereiausschüssen / Kommissionsvorschlag bot keine gute Verhandlungsgrundlage

Die EVP-Fraktion hat heute die Verhandlungen zwischen den Fraktionen zum sogenannten "Gesetz zur Wiederherstellung der Natur" im federführenden Umweltausschuss (ENVI) abgebrochen. Zuvor hatten die Ausschüsse für Landwirtschaft (AGRI) und Fischerei (PECH) bereits mehrheitlich gegen das Gesetz gestimmt. Dazu erklärt Christine Schneider (CDU), Berichterstatterin der EVP-Fraktion:

"Ich habe heute als Schattenberichterstatterin für die EVP-Fraktion den Verhandlungstisch zu Beginn der Sitzung verlassen.

Ich habe immer auf die problematischen Punkte für unsere Fraktion hingewiesen und immer deutlich gemacht, dass ich einem Kompromiss nur unter der Bedingung zustimmen kann, dass das endgültige Paket von meiner Fraktion unterstützt wird. Leider liegen vor allem die großen Themen bis zum Schluss noch auf dem Tisch, und die Kompromisse sind zu weit von der Position der EVP-Fraktion entfernt. Der Vorschlag der Kommission bietet keine gute Verhandlungsgrundlage. Es ist schwierig, etwas solides auf einem zu wackeligen Fundament aufzubauen.

Wir können auch die Ablehnungen im Landwirtschafts- und Fischereiausschuss nicht einfach ignorieren. Es gibt ein großes Problem mit dem Vorschlag der Kommission: Er blickt in die Vergangenheit, aber wir brauchen stattdessen einen praktikablen und zukunftsorientierten Ansatz, der die wachsende Weltbevölkerung und den Klimawandel berücksichtigt. Der Vorschlag würde zu einem Rückgang der Agrarflächen führen und damit die Ernährungssicherheit und -Bezahlbarkeit gefährden. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die Artenvielfalt auf stillgelegten Flächen generell höher ist. Außerdem muss das Naturschutzpaket mit unseren Zielen bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Gewinnung seltener Rohstoffe vereinbar sein. Wir haben uns in anderen Umweltbereichen hohe Ziele gesetzt und wollen unabhängiger werden. Niemandem ist damit geholfen, wenn wir anfangen, Produkte aus Drittländern mit schlechteren Sozial- und Umweltstandards zu importieren. All das muss berücksichtigt werden. Deshalb müssen wir uns auf eine nachhaltige Produktion konzentrieren und nicht auf Bewirtschaftungsverbote.

Verantwortung gegenüber der Natur bedeutet, dass wir durch vernünftige Lösungen auf Nachhaltigkeit hinarbeiten müssen. Wir müssen unsere Entscheidungen auf Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse stützen und nicht auf oberflächliche Ideologien oder auf eine von Slogans geleitete Kommunikation, die jeglicher Substanz entbehrt. Deshalb muss Vizepräsident Timmermans, wie von uns seit Beginn der Verhandlungen gefordert, seinen Vorschlag zurückziehen. Wir brauchen einen Vorschlag, mit dem wir arbeiten können, der in die aktuelle Gesetzgebung passt und genügend Flexibilität bietet. Nur so können wir unsere biologische Vielfalt fördern und schützen, unsere Landwirte, Fischer und Waldarbeiter unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern, ohne die Produktion aus Europa zu verdrängen, und weiterhin unserer Verantwortung in der Welt gerecht werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nur gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft, gemeinsam mit den Kommunen und allen Bürgerinnen und Bürgern unsere biologische Vielfalt stärken können und dass Europa weiterhin als Motor für den Umweltschutz stehen kann - aber nicht auf dem Weg, den die Kommission bei diesem Gesetz eingeschlagen hat.

Hinzu kommt die politische Entwicklung der letzten Wochen: Nach der Ablehnung der AGRI- und PECH-Ausschüsse und den wachsenden Zweifeln des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und des belgischen Premierministers Alexander de Croo, begann Vizepräsident Timmermans Druck auf die Europaabgeordneten auszuüben. Sollten sie dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur nicht zustimmen, würde die Kommission keine weiteren Gesetzesinitiativen vorschlagen. Wir können dieses Verhalten gegenüber einem demokratisch gewählten Parlament und seinen Mitgliedern nicht akzeptieren. Hier wurde eine rote Linie überschritten.“

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hatte das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung der Natur im Juni 2022 vorgeschlagen. In der vergangenen Woche hatten die beiden assoziierten Ausschüsse für Landwirtschaft (AGRI) und Fischerei (PECH) den Gesetzesvorschlag mehrheitlich abgelehnt. Der federführende Umweltausschuss soll am 15. Juni darüber abstimmen.

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +32 228 45791