Schneider: Reform der geographischen Herkunftsbezeichnungen beschlossen

20.04.2023

Besseren Schutz im Internet und vereinfachtes Eintragungsverfahren / keine verpflichtende Herkunftsangabe der primären Zutat / Pfälzer Landwein, die Thüringer Rostbratwurst oder der Nürnberger Lebkuchen bleiben international geschützt

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments hat sich heute zu den geographischen Indikationen für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnissen positioniert. Dazu erklärt Christine Schneider (CDU), Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe für diese Thema:

"Geographische Herkunftsangaben schützen unsere in Europa hergestellten Lebensmittel und Agrarprodukte auf der ganzen Welt bereits seit den 1970er Jahren. Der heute beschlossene Position legt u.a. einen besseren Schutz im Internet fest, fördert erstmals das Thema Nachhaltigkeit bei der Herstellung und ermöglicht ein vereinfachtes Eintragungsverfahren, wodurch bürokratischer Aufwand verringert wird.

Der Pfälzer Landwein, die Thüringer Rostbratwurst oder der Nürnberger Lebkuchen sind somit international geschützte Begriffe, die so nur bei uns hergestellt und unter diesen Namen vermarktet werden dürfen und dadurch oft einen deutlich höheren Verkaufswert generieren können. Die Reform der geographischen Herkunftsbezeichnungen ist aber nicht nur wirtschaftlich von großer Bedeutung, sondern auch kulturell wichtig für unsere Familienbetriebe aus den Regionen, die oft in jahrhundertelanger Tradition und in Handarbeit produzieren.

Als CDU/CSU konnten wir uns erfolgreich für primäre Zutaten und die Sektorspezifität bei Wein einsetzten. So wird es keine verpflichtende Herkunftsangabe der primären Zutat geben, falls diese aus einem anderen Mitgliedsstaat kommt. Denn es ist egal, ob die Mandeln für das Marzipan für Nürnberger Printen und Dresdener Christstollen aus Spanien oder Italien kommen."

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +33 388 1 75791