Schneider: Pfälzer Landwein, Thüringer Rostbratwurst oder Nürnberger Lebkuchen bleiben international geschützte Begriffe

28.02.2024

Reform der geographischen Herkunftsbezeichnungen von Wein, Spirituosen und weiteren Agrarprodukten beschlossen / Klein-Klein-Regulierung verhindert / besserer Schutz im Internet und weniger Bürokratie

 

Das Europäische Parlament hat heute einen neuen Rechtsrahmen für die geographischen Indikationen von Wein, Spirituosen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschlossen. Dazu erklärt Christine Schneider (CDU), parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe:

"Geographische Herkunftsangaben sind eine Erfolgsgeschichte. Sie schützen unsere in Europa hergestellten Spezialitäten auf der ganzen Welt bereits seit den 1970er Jahren. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aus guten Gründen häufig bereit, für solche Produkte mehr zu bezahlen.

Deswegen brauchten wir auch keine Revolution der Regeln, sondern eine behutsame Reform und Modernisierung. Leider drohte die Reform zwischenzeitlich über das Ziel hinaus zu schießen, wie beispielsweise durch verpflichtende Herkunftsangaben für Zutaten, die nicht aus dem Produktionsgebiet stammen. Das wäre ein bürokratisches Monster geworden und hätte dazu geführt, dass Nürnberger Lebkuchen, Aachener Printen oder Spirituosen wie Kräuterlikör künftig nur mit Beipackzettel hätten verkauft werden können.

Als CDU/CSU haben wir uns erfolgreich gegen diese überflüssige klein-klein Regulierung eingesetzt und solch einen Beipackzettel verhindert. So wird es keine verpflichtende Herkunftsangabe der primären Zutat geben, falls diese aus einem anderen Mitgliedsstaat kommt. Denn es ist egal, ob die Mandeln für das Marzipan in Dresdener Christstollen aus Spanien oder Italien kommen.

Pfälzer Landwein, Thüringer Rostbratwurst oder Nürnberger Lebkuchen bleiben somit international geschützte Begriffe, die so nur bei uns hergestellt und unter diesen Namen vermarktet werden dürfen. Der neue Rechtsrahmen legt zusätzlich u.a. einen besseren Schutz im Internet fest, fördert erstmals das Thema Nachhaltigkeit bei der Herstellung und ermöglicht ein vereinfachtes Eintragungsverfahren, wodurch bürokratischer Aufwand verringert wird. Auch die Sektorspezifität bei Wein konnte beibehalten werden, da die Regelungen zu geografischen Angaben im Weinsektor größtenteils in der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) bleiben.

Diese Reform ist insgesamt sinnvoll und nicht nur wirtschaftlich von großer Bedeutung, sondern auch kulturell wichtig für unsere Familienbetriebe aus den Regionen, die oft in jahrhundertelanger Tradition und in Handarbeit produzieren. Wir schützen damit auch in Zukunft unsere einzigartigen Produkte und ihre Produzenten in unserem Heimatregionen. Das ist ein gutes Signal."

Für weitere Informationen:
Christine Schneider MdEP: +33 3881 75791