Sammelklagen: USA dürfen nicht Vorbild sein

12.04.2018

Andreas Schwab (EVP/CDU):
Zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung von Sammelklagen und zur Neufassung der Verbraucherrichtlinie bei Online-Verkäufen sagte der Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Andreas Schwab (CDU):

„Mit den Vorschlägen zur Einführung von Sammelklagen betritt die EU-Kommission Neuland. Schadensersatz bleibt angesichts der jüngsten Skandale ein wichtiges Anliegen, das gerade europaweit einheitlich geregelt werden muss. Es wäre dabei aber falsch, sich die US-amerikanischen Sammelklagen zum Vorbild zu nehmen. Schadensersatz im U.S-amerikanischen Sinne hat nicht primär die Aufgabe, der Wiedergutmachung des Schadens zu dienen, sondern vor allem eine strafende Wirkung zu entfalten. Zudem kommt nur relativ wenig Geld tatsächlich bei den geschädigten Verbrauchern an. Das müssen wir auf europäischer Ebene unbedingt vermeiden. Schadensersatzzahlungen müssen niemand anderem als dem geschädigten Verbraucher zu Gute kommen. Auch das amerikanische‘ Opt-out-Modell‘, bei dem nicht mehr jeder einzelne Verbraucher seine Zustimmung zur Klage geben muss, sondern seine Zustimmung ausdrücklich entziehen muss, um nicht als Kläger erfasst zu werden, ist mit den europäischen Rechtstraditionen kaum zu vereinbaren. Es wird einer großen Energieleistung bedürfen, dieses Dossier auf die europäischen Bedürfnisse zuzuschneiden und noch vor den Europawahlen Ende Mai 2019 abzuschließen.

Der Vorschlag für mehr Transparenz bei Online-Verkäufen geht hingegen in die richtige Richtung. Verbraucher müssen beim Online-Shopping auf den ersten Blick Klarheit darüber bekommen, ob EU-Recht gilt oder nicht, ob es sich also um private oder gewerbliche Anbieter handelt.  Auch eine zweiwöchige Widerrufsfrist bei sozialen Netzwerken ist eine gute Idee.“

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 2 284 7938