Das Europaparlament hat heute für kürzere Genehmigungsfristen für Erneuerbare Energien gestimmt. Dazu erklärt Markus Pieper (CDU), Berichterstatter des Europäischen Parlaments und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe:
"Wir haben heute wichtige Weichen für schnellere Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt. Bis zum Erreichen der europäischen Klimaziele sind neue Anlagen jetzt „im überragenden öffentlichen Interesse“. Für Anlagen der Erneuerbare Energien gelten grundsätzlich kürzere Genehmigungsfristen. Sind deren Fristen überschritten sind Anlagen automatisch genehmigt („positive Stille"), was das Problembewusstsein in den Verwaltungen der Mitgliedsstaaten schärfen wird und dringend erforderlich ist. Diese Erleichterungen gelten für Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft gleichermaßen. Unterm Strich war die Abstimmung heute ein positiver Beitrag für eine schnellere Energiewende. Wind, Sonne, Wasser und nachwachsende Rohstoffe stellen keine Rechnung. Weniger Genehmigungsbürokratie ist somit auch ein Beitrag für den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren und letztlich auch für niedrigere Energiepreise. Wir wollen die neuen Vorgaben deshalb jetzt dauerhaft in die Erneuerbaren Energien Richtlinie überführen.
Neu ist auch die Möglichkeit, so genannte Beschleunigungsgebieten („go to areas“) auszuweisen, in denen die Genehmigungsfristen noch mal verkürzt sind und anstelle eine Individualschutzes bei bedrohten Tierarten jetzt der Populationsschutz gilt. Es ist gut, wenn eine einzelne Feldmaus große Windparks nicht mehr verhindern kann, solange die Population der Feldmäuse insgesamt gesichert ist. Ich hätte mir hier allerdings eine noch eindeutigere Formulierung gewünscht, was Grüne und Sozialdemokaraten letztlich verhindert haben. Für bestimmte Regionen problematisch wird der Ausschluss von Natura 2000 Gebiete für Beschleunigungsgebiete sein. Alle kritischen Punkte werden jedoch noch Bestandteil künftiger Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission sein."
Hintergrund:
Derzeit laufen die Trilogverhandlungen für die Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED 3). Hier geht es vor allem um die Ziele der Erneuerbaren Energien in Industrie, Gebäuden und Verkehr sowie um die Wege dahin (Wasserstoff, Biomasse, synthetische Kraftstoffe, Herkunftsnachweise, grenzüberschreitende Verpflichtungen u.v.m.). Mit RepowerEU machte die Kommission später einen Vorschlag für schnellere Genehmigungsverfahren (RED 4), die der Rat mit einer auf den Notfallparagraphen (Artikel 122) basierenden eigenen Verordnung (RED 5) frühzeitiger angegangen wissen möchte. RED 5 - an der das Parlament nicht beteiligt ist - kann schon Anfang 23 in Kraft treten, gilt allerdings maximal 12 Monate.
Auf Vorschlag des Berichterstatters Markus Pieper übernimmt das Parlament die „sinnvollen“ Regeln der Ratsverordnung RED 5 (u.a. überragendes öffentliches Interesse für den Ausbau der Erneuerbaren) und integriert diese in RED 4, worüber heute abgestimmt wurde. Der heute abgestimmte Gesamt-Bericht zu RED 4/RED 5 wird somit Bestandteil der oben genannten Trilogverhandlungen zur RED 3. Zudem begleiten das Gesamt-Verfahren Vorschläge der Kommission für delegierte Rechtsakte, in denen u.a. die Definition zum grünen Wasserstoff und zur Messung von CO2 aus erneuerbaren Kraftstoffen festgelegt wird.
Für weitere Informationen:
Dr. Markus Pieper MdEP: +33 3881 75305
Empfehlen Sie uns!