Neue EU-Regeln zum Datenschutz nicht überinterpretieren

18.05.2018

Axel Voss (EVP/CDU):
Zur neuen EU-Verordnung zum Datenschutz („Datenschutz-Grundverordnung“ DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird, sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU), der für die EVP-Fraktion an der Gesetzgebung beteiligt war:

„Leider führt die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung zurzeit zu großen Verunsicherungen, besonders bei Vereinen und kleinen Unternehmen. Die Unsicherheit wird noch dadurch verstärkt, dass der ein oder andere nationale Datenschützer versucht, Standards zu formulieren, die europarechtlich keine Grundlage haben. Es ist unverantwortlich, wenn Datenschützer EU-Standards dabei bewusst so interpretieren, dass der Datenschutz zur Innovationsbremse wird.

Manche Verpflichtungen aus der Datenschutzgrundverordnung betreffen vor allem Unternehmen, die große Datenmengen verarbeiten oder risikobehaftete Datenverarbeitungsprozesse durchführen. Es freut mich, dass die EU-Kommission angekündigt hat, in Kürze eine Aufklärungskampagne zu starten, die sich speziell an kleinere Betriebe richtet.

Grundsätzlich ist es richtig, dass wir künftig einheitliche Standards in der EU beim Datenschutz haben, die den bisherigen Flickenteppich aus nationalen Vorschriften ersetzen. Dennoch hätte ich mir bei der Verordnung eine bessere Balance zwischen dem Schutz der Rechte des Einzelnen und praktikablen Regeln für die europäische Wirtschaft gewünscht. Man sieht nun leider, dass die Vorschriften überinterpretiert werden und viel mehr Bürokratie entsteht, als notwendig ist.

Mit gezielteren Regelungen und mehr Ausnahmen für die alltägliche Datenverarbeitung durch Bürger, Vereine und kleine Unternehmen hätte dies von vornherein verhindert werden können. Deshalb habe ich vor zwei Jahren im Europaparlament auch gegen die DSGVO gestimmt. Allerdings wollten damals vor allem Sozialdemokraten, Grüne, Liberale und Linke im Lichte des Datenschutzes immer mehr Bürokratie etablieren, unter denen heute fast alle aufstöhnen.“

Hintergrund:
Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO tritt am 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft; ihre Vorgaben müssen also fortan komplett umgesetzt werden. Der erste Gesetzgebungsentwurf der EU-Kommission stammt aus dem Januar 2012. Auf den endgültigen Text der EU-Verordnung einigten sich Europaparlament und nationale Regierungen im April 2016. Die Frist für die Umsetzung betrug zwei Jahre.

Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +32 2 284 7302