Nachhaltige Investitionen: Europa braucht funktionierenden Klimaschutz

18.06.2020

Standards müssen klar und machbar sein / Europaparlament verabschiedet neue EU-Verordnung zu nachhaltigen Finanzprodukten

Zur EU-Verordnung zu nachhaltigen Investitionen ("Taxonomie"), die das Europaparlament heute verabschiedet hat, sagte der Sprecher der EVP-Fraktion im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung, Markus Ferber (CSU):

„Europa braucht einen Klimaschutz, der funktioniert. Ein klarer Kriterienkatalog, der darlegt, was Nachhaltigkeit im Finanzwesen eigentlich bedeutet, hätte der erste Baustein des Pakets zur nachhaltigen Finanzierung sein sollen. Die Einigung geht an vielen Stellen ausgesprochen weit und stellt einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Wir brauchen zwar einen klaren europäischen Rahmen, um zu verhindern, dass es zu einem Wildwuchs an konkurrierenden Standards kommt. Wir brauchen aber keinen planwirtschaftlichen Ansatz, um die Finanzströme der Wirtschaft zu lenken. Es ist ein Irrglaube, dass die Reduktion von Treibhausgasen über die Finanzwirtschaft gelenkt werden kann.

Die Taxonomie ist am äußersten Rande dessen, was man noch guten Gewissens mittragen kann. Bei der Ausgestaltung der technischen Kriterien gilt es nun sehr genau aufzupassen, dass wir kein neues Bürokratiemonster schaffen. Wenn Nachhaltigkeit im Finanzwesen so kompliziert wird, dass niemand die Standards erfüllen kann, haben wir dem Kampf gegen den Klimawandel einen Bärendienst erwiesen."

Hintergrund:
Künftig gibt es einen Kriterienkatalog dafür, welche Finanzprodukte als nachhaltige Investitionen ("sustainable investment") deklariert werden können. Die genauen Kriterien werden im Rahmen so genannter delegierter Rechtsakte von der EU-Kommission ausgearbeitet. Für klimarelevante Aspekte soll das bis 2021 erfolgen, für andere Aspekte bis 2022. Das Europaparlament kann Vorschläge der Kommission zu delegierten Rechtsakten ablehnen. In der EU-Verordnung ist aber bereits festgeschrieben, dass Investitionen in Kohleenergie nicht nachhaltig sind. Ebenso steht bereits fest, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigte im Rahmen der nicht-finanziellen Berichtspflichten angeben müssen, welcher Anteil ihrer Investitionen nachhaltig ist. Auf die EU-Verordnung hatten sich Europaparlament und Mitgliedstaaten bereits im Dezember 2019 verständigt.

Für weitere Informationen: Markus Ferber MdEP, Tel. +32 2 284 7230