Mortler: Ein wichtiger Schritt hin zu einer quecksilberfreien Zukunft

08.02.2024

Trilogeinigung zur EU-Quecksilberverordnung / quecksilberhaltiges Zahnamalgam nur noch in medizinisch notwendigen Fällen / Export von quecksilberhaltige Lampen nur noch bis zum 30. Juni 2026 in Länder außerhalb der EU 

Die Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten haben sich am Vormittag im Trilog auf eine Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung, bei der es u.a. um die weitere Verwendung von Zahnamalgam ging, geeinigt. Dazu erklärt Marlene Mortler (CSU), Berichterstatterin des Europaparlaments:

„Nach einer intensiven Verhandlungswoche konnten wir heute eine Einigung zum Verbot von Zahnamalgam erzielen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer quecksilberfreien Zukunft. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis - denn damit haben wir sichergestellt, dass quecksilberhaltiges Zahnamalgam nur noch in medizinisch notwendigen Fällen angewandt werden darf. Dabei haben zwei Staaten eine Ausnahmeregelung erhalten, um die sozioökonomischen Folgen des Amalgamausstiegs abzuschwächen. Schließlich darf das Verbot von Zahnamalgam nicht bedeuten, dass einkommensschwache EU-Bürger sich in diesen Ländern keine adäquaten Zahnbehandlungen mehr leisten können.

Ein weiterer zentraler Punkt dieser Einigung ist die Entscheidung, dass quecksilberhaltige Lampen nur noch bis zum 30. Juni 2026 in Länder außerhalb der EU exportiert werden dürfen. Damit stellen wir sicher, dass in der EU bereits verbotene Produkte nicht in Drittstaaten verkauft werden und dort umweltschädliche Folgen haben.“

Für weitere Informationen:
Marlene Mortler MdEP: +33 388 1 75312