Mehr Wettbewerbsschutz für EU-Airlines

21.11.2018

Europa rüstet auf: Neuer Instrumentenkasten bei Diskrimineriungen im Flugverkehr. EU kann Subventionspraxis in Drittstaaten nicht länger hinnehmen.

Zur Einigung zwischen Europaparlament und Rat über die neue EU-Verordnung zu Wettbewerb im Flugverkehr sagte der Berichterstatter des Parlaments, Markus Pieper (CDU)

„Man muss die guten weltweiten Konjunkturzeiten für die europäischen Airlines nutzen, um sich für schlechte Zeiten und mögliche Handelsstreitigkeiten auch im Flugverkehr zu wappnen. Wenn es zu Diskriminierungen gegenüber EU-Airlines bei Landerechten oder Betriebssubventionen kommt, ist künftig eine frühe Reaktion möglich. Schon bei einer drohenden Schädigung soll die EU-Kommission Abwehrmaßnahmen wie finanzielle Strafen oder die Einschränkung von Rechten bei Slots oder Bodenabfertigung einleiten können.

Mit der überarbeiteten Verordnung schließt die EU zu den USA auf, die bereits seit Jahren ein Schutzinstrument für die heimischen Airlines hat. Die Subventionspraxis außerhalb der EU wollen wir nicht länger hinnehmen. Selbst in wirtschaftlich starkem Umfeld bekommen die europäischen Airlines den Wettbewerbsdruck hochsubventionierter Drittstaats-Flieger zu spüren. Trotz eigener Effizienzsteigerungen können die EU-Airlines dann oft nicht mehr mithalten.“

Hintergrund:
Gestern Nacht haben sich das Europaparlament und die nationalen Regierungen auf ein neues europäisches Schutzinstrument für EU-Airlines geeinigt. Damit hat die Europäische Union nun auch für die Luftverkehrswirtschaft einen den klassischen Handelsverträgen ähnelnden Sanktionsmechanismus. Die Verhandlungen gestalteten sich lange schwierig, weil einige kleinere Mitgliedstaaten im Zuge europäischer Strafmaßnahmen befürchteten, dass Gegenmaßnahmen ihre Erreichbarkeit gefährden.

Mit der neuen Verordnung soll die EU-Kommission in die Lage versetzt werden, im Falle einer nachgewiesenen oder unmittelbar bevorstehenden Schädigung von Airlines Untersuchungen durchzuführen. Wenn es zu Diskriminierungen bei Landerechten oder Betriebssubventionen kommt, will Brüssel früh reagieren dürfen. Schon bei einer drohenden Schädigung soll Brüssel Abwehrmaßnahmen wie finanzielle Strafen oder „operative Maßnahmen“ (Einschränkung von Rechten bei Slots oder Bodenabfertigung) einleiten.

Als besonders aggressiv werden die Airlines der Golf-Staaten eingeschätzt, aber auch Turkish Airlines als halbstaatliches Unternehmen. Auch chinesische und russische Airlines sind eher staatswirtschaftlich bestimmt. Entsprechende Verdrängungswettbewerbe zu Lasten europäischer Airlines finden vor allem im außereuropäischen Passagierflugverkehr statt. Aber auch innerhalb Europas sind bereits starke Marktanteile außereuropäischer subventionierter Airlines sowohl im Passagierverkehr als auch im Frachtverkehr zu verzeichnen.

Für weitere Informationen: Dr. Markus Pieper MdEP, Tel. +32 2 284 7305